Beim Direktor der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragten gingen seit Eröffnung des Verfahrens am 18. Juni 140 Anmeldungen von 65 Erzeugern ein. Hinzu kommen die Meldungen von 110 Erzeugern, die ihre Anmeldung über den Sammelantrag einer Erzeugerorganisation gestellt haben. Das NRW-Landwirtschaftsministerium hat die Zahlen nun an den Bund gemeldet. Die entschädigungsfähigen Maßnahmen teilen sich auf in sogenannte Marktrücknahmen und Nichternte-Maßnahmen, bei denen Erzeugnisse auf dem Feld verbleiben. Als Marktrücknahmen gemeldet wurden 927 Tonnen (t) Tomaten, 915 t Gurken, 61 t Salat und 7 t Paprika. Nicht beerntet wurden 210 Hektar (ha) Salat. Der NRW-Gemüsebau hat für Umsatzausfälle in Höhe von fast 5 Millionen Euro Anträge auf Entschädigung gestellt. Dadurch errechnet sich eine Unterstützung der EU für die genannten Gemüsearten von maximal zirka 2,4 Millionen Euro. Die Höhe der endgültigen Entschädigung steht allerdings noch nicht fest. Sie kann nach Summierung aller Anmeldungen der Mitgliedstaaten noch gekürzt werden, damit der von der EU festgelegte finanzielle Rahmen eingehalten wird. Die Auszahlung an die Betroffenen soll in Kürze, aber spätestens bis Mitte Oktober, erfolgen.

DBV rechnet mit einem Schaden von 75 Millionen Euro
Bei der seitens des Bundeslandwirtschaftsministeriums bei der EU-Kommission angemeldeten Entschädigung von 16 Millionen Euro sei zu beachten, dass hier die Schäden nur zu 50 Prozent ausgeglichen würden. Der angemeldete Schaden der deutschen Gemüsebauern bei der EU betrage 32 Millionen Euro, hebt der DBV hervor. Desweiteren seien einige wchtige Salatarten, für die eine Verzehrswarnung ausgesprochen war, von der Entschädigungsregelung ausgeschlossen, zum Beispiel Rucola und Chinakohl. Auch seien die Ansätze für die Entschädigungen zum Teil relativ gering, was etwa die Anzahl der Salatpflanzen je Hektar angehe. Hinzu komme, dass sich der Gesamtmarkt nach Aufhebung der Verzehrswarnung noch nicht wieder vollständig erholt habe. Der DBV fordert, dass es nicht zu weiteren Kürzungen der Entschädigungen kommen darf, falls das geplante EU-Budget von 210 Millionen Euro überschritten wird.

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