Düsseldorf | aktualisiert | Den deutschen Sicherheitsbehörden ist offenbar ein Schlag gegen eine mutmaßliche IS-Terrorzelle in Nordrhein-Westfalen gelungen. 

Beamte der Polizei in Nordrhein-Westfalen hätten am Mittwochmorgen im Auftrag von Generalbundesanwalt Peter Frank vier Islamisten aus Tadschikistan festgenommen, berichtet der „Spiegel“ unter Berufung auf eigene Informationen. Die Festnahmen erfolgten demnach an unterschiedlichen Orten in NRW. Der mutmaßliche Kopf der Bande soll sich bereits seit dem vergangenen Jahr in Untersuchungshaft befinden.

Grund ist laut „Spiegel“ ein Waffenfund. Dem Bericht zufolge sollen die Festgenommenen Kontakt zu hochrangigen IS-Funktionären gehabt haben. Sie sollen geplant haben, in Deutschland Anschläge zu begehen.

Der Generalbundesanwalt bestätigte den Bericht des „Spiegel“. Es seien Haftbefehle des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 9. April 2020 gegen den tadschikischen Staatsangehörigen Azizjon B., den tadschikischen Staatsangehörigen Muhammadali G., den tadschikischen Staatsangehörigen Farhodshoh K. sowie den tadschikischen Staatsangehörigen Sunatullokh K vollstreckt worden.

Spezialkräfte des Landes Nordrhein-Westfalens und Beamte aus dem Polizeipräsidium Düsseldorf, das mit den Ermittlungen betraut war, nahmen die genannten Beschuldigten in Essen, Neuss, Siegen und im Kreis Heinsberg fest. Neben den Festnahmen durchsuchten Beamte die Wohnungen der Beschuldigten und sechs weitere Objekte in NRW.

Der Generalbundesanwalt begründet die Maßnahme mit einem dringenden Tatverdacht gegen die Festgenommenen und Ravsan B. Mitglieder der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ zu sein und eine Terrorzelle gegründet zu haben.

Die Begründung der Generalbundesanwaltschaft: „Die Beschuldigten haben sich im Januar 2019 dem „Islamischen Staat“ als Mitglieder angeschlossen. In dessen Auftrag gründeten sie gemeinsam eine sogenannte Zelle in Deutschland. Zunächst hatten sie vor, nach Tadschikistan auszureisen, um dort im Rahmen des bewaffneten „Jihad“ an Kämpfen gegen die Regierung teilzunehmen. Nachdem die Beschuldigten von diesem Vorhaben Abstand genommen hatten, beabsichtigten sie nunmehr in Deutschland tödliche Anschläge zu begehen. Sie standen dabei – wie bereits zuvor – in Kontakt mit zwei hochrangigen IS-Führungsmitgliedern in Syrien und Afghanistan, von denen sie entsprechende Anweisungen erhielten.

Anschlagsziele sollten dabei Einrichtungen von US-amerikanischen Streitkräften in Deutschland oder auch Einzelpersonen sein. Insbesondere planten sie einen
Mordanschlag auf eine Person, die sich aus Sicht der Beschuldigten islamkritisch in der Öffentlichkeit geäußert hatte. Vor diesem Hintergrund wurde das ins Auge
gefasste Mordopfer bereits durch den Beschuldigten Farhodshoh K. ausgespäht. Ausgekundschaftet wurden zudem US-amerikanische Luftwaffenstützpunkte in
Deutschland.

Zur Durchführung der Anschlagspläne verfügte die Zelle bereits über scharfe Schusswaffen nebst Munition. Zudem verschaffte der Beschuldigte Ravsan B. Anleitungen für die Herstellung sogenannter unkonventioneller Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV). Einige der hierfür notwendigen Komponenten wurden
bereits im Wege des Internet-Versandhandels erworben.

Zur Finanzierung ihrer Planungen sowie des „Islamischen Staates“ in Syrien sammelten die Beschuldigten Geld in Deutschland und transferierten dieses über
in der Türkei ansässige Finanzagenten an die Vereinigung. Um ihr noch weitere Mittel zukommen lassen zu können, nahm der Beschuldigte Ravsan B. einen mit
40.000 US-Dollar dotierten Auftrag für einen Mordanschlag in Albanien an. Zur Umsetzung dieses Vorhabens reisten die Beschuldigten Ravsan B. sowie Sunatullokh K. nach Albanien. Die Ausführung des Auftrages scheiterte allerdings kurzfristig, woraufhin sich die Beschuldigten Ravsan B. und Sunatullokh K.
zurück nach Deutschland begaben.“

Ermittlungsrichter ordnet Untersuchungshaft an

Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hat heute (15.April 2020) die Haftbefehle gegen den tadschikischen Staatsangehörigen Azizjon B., den tadschikischen Staatsangehörigen Muhammadali G., den tadschikischen Staatsangehörigen Farhodshoh K., den tadschikischen Staatsangehörigen Sunatullokh K. sowie den tadschikischen Staatsangehörigen Ravsan B. in Vollzug gesetzt.

Die Beschuldigten wurden im Laufe des heutigen Tages dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt. Dieser hat gegen alle Beschuldigte den Vollzug von Untersuchungshaft angeordnet.

Autor: dts