Straßburg | Das EU-Parlament hat das Lieferkettengesetz beschlossen. Die entsprechende Richtlinie wurde am Mittwoch in Straßburg mit 374 zu 235 Stimmen bei 19 Enthaltungen angenommen.
Mit dem EU-Lieferkettengesetz sollen Menschenrechte weltweit gestärkt werden. Dabei sollen große Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn sie von Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren. Zudem verlangt die Richtlinie von ihnen Berichte darüber, inwiefern ihr Geschäftsmodell mit dem Ziel vereinbar ist, die Erderwärmung auf 1,5 Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit zu begrenzen.
Ursprünglich hatte ein Kompromiss von Unterhändlern der EU-Staaten und des Europaparlaments vorgesehen, dass Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und mindestens 150 Millionen Euro Umsatz von den Vorgaben betroffen sind. Diese Grenze wurde in den Verhandlungen jedoch auf 1.000 Beschäftigte und 450 Millionen Euro angehoben, nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren. Nach drei Jahren sollen die Vorgaben zunächst für Firmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Milliarden Euro Umsatz weltweit gelten, nach vier Jahren sinken diese Grenzen dann auf 4.000 Mitarbeiter und 900 Millionen Umsatz.
Zur Ahndung von Verstößen sollen die EU-Staaten eine Aufsichtsbehörde benennen. Diese soll auch Strafen gegen Unternehmen verhängen können, wenn diese sich nicht an die Vorschriften halten. So können Geldstrafen von bis zu fünf Prozent des weltweiten Nettoumsatzes eines Unternehmens fällig werden.