Das Europa-Parlament in Straßburg. (Symbolfoto)

Straßburg | Das EU-Parlament hat ein „Recht auf Reparatur“ beschlossen. Eine entsprechende Richtlinie wurde am Dienstag in Straßburg mit 584 zu drei Stimmen bei 14 Enthaltungen angenommen.

Die Vorschriften sollen die Reparaturpflichten der Hersteller präzisieren und Anreize für die Verbraucher setzen, Produkte zu reparieren, damit sie länger halten und verwendet werden. Unter anderem wird bei Geräten, die in der Gewährleistungszeit repariert werden, wird der Haftungszeitraum um ein Jahr verlängert. Aber auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung müssen die Hersteller gängige Haushaltsprodukte wie Waschmaschinen, Staubsauger und sogar Smartphones reparieren, die nach EU-Recht technisch reparierbar sind.

Die Hersteller müssen den Vorschriften zufolge Ersatzteile und Werkzeuge zu „angemessenen Preisen“ zur Verfügung stellen, und sie dürfen keine Vertragsklauseln, Hardware oder Software einsetzen, um die Reparatur zu erschweren. Vor allem dürfen sie weder die Verwendung gebrauchter oder mit 3D-Druckern hergestellter Ersatzteile durch unabhängige Reparaturbetriebe behindern noch die Reparatur eines Produkts nur aus wirtschaftlichen Gründen oder deswegen verweigern, weil es vorher von jemand anderem repariert wurde.

Sobald die Richtlinie vom Rat förmlich gebilligt und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen.