Luxemburg | aktualisiert | Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Suchmaschinenbetreiber Google in einem Urteil dazu verpflichtet, Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten zu streichen. Die Grünen begrüßen das Urteil, der Hightech-Verband Bitkom wirft einen differenzierten Blick auf das Urteil.

Dies leite sich aus der EU-Datenschutzrichtlinie ab, so die Richter am Dienstag. Geklagt hatte ein Spanier, der sich dagegen wehrte, dass bei Google bei der Suche nach seinem Namen ein Artikel über die Zwangsversteigerung seines Hauses vor 15 Jahren angezeigt wurde.

Laut des EuGH ist Google für die Verarbeitung der Daten verantwortlich. Ein Betroffener könne sich deshalb mit der Bitte um eine Änderung der angezeigten Suchergebnisse an Google oder an die zuständigen Stellen wenden. Im Vorfeld des Urteils galten die Chancen des Spaniers, sich mit seinem Anliegen durchzusetzen, als gering, nachdem der EU-Generalanwalt Niilo Jääskinen im Sommer 2013 in einem Rechtsgutachten erklärt hatte, dass die EU-Datenschutzrichtlinie kein „Recht auf Vergessenwerden“ beinhalte.

Grüne loben Google-Urteil und attackieren Merkel

Der Vize-Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Konstantin von Notz, hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) begrüßt, wonach der Suchmaschinenbetreiber Google dazu verpflichtet werden kann, Verweise auf Webseiten aus seiner Ergebnisliste zu streichen. „Ein weiteres Urteil des EuGH für den Datenschutz in Europa, das ist erfreulich. Aber es zeigt auch: Wo eigentlich der Gesetzgeber gefragt wäre, handeln die Gerichte“, sagte von Notz „Handelsblatt-Online“.

Die Bundesregierung habe in den letzten Jahren „nichts für den Datenschutz der Menschen gemacht“, kritisierte von Notz. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) habe sogar „Regelungen für besseren Datenschutz in Europa hintertrieben und verhindert“. Das müsse aufhören, unterstrich der Grünen-Politiker. „Denn die Privatsphäre der Menschen muss auch in der digitalen Welt geschützt werden.“

Bitkom sieht Google-Urteil kritisch

Der Hightech-Verband Bitkom sieht das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) kritisch, demzufolge der Suchmaschinenbetreiber Google dazu verpflichtet werden kann, Verweise auf Webseiten aus seiner Ergebnisliste zu streichen. „Das Urteil führt zu mehr Rechtsunsicherheit. Einerseits soll weiterhin die Presse- und Meinungsfreiheit gelten, auch das Recht auf Informationsfreiheit wird groß geschrieben. Andererseits werden diese grundlegenden Prinzipien eines freiheitlichen Internet nunmehr durch den EuGH eingeschränkt, indem bestimmte Informationen von Suchmaschinen nicht mehr angezeigt werden dürfen“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbands, Bernhard Rohleder. „Das Urteil erzeugt eine inkonsistente und widersprüchliche Rechtslage.“ Informationsfreiheit bestimme sich in der digitalen Welt primär danach, inwieweit verfügbare Informationen praktisch auffindbar seien, so Rohleder weiter.

„Dabei sind Suchmaschinen das entscheidende Werkzeug. Es ist eine der wesentlichen Errungenschaften des Internet, Informationen frei zugänglich machen. Das will der EuGH nun teilweise rückgängig machen.“

Vor dem EuGH hatte ein Spanier geklagt, der sich dagegen wehrte, dass bei Google bei der Suche nach seinem Namen ein Artikel über die Zwangsversteigerung seines Hauses vor 15 Jahren angezeigt wurde.

Autor: dts