Luxemburg | Die Europäische Zentralbank (EZB) darf zur Euro-Rettung grundsätzlich Staatsanleihen kaufen. Ein Ankaufprogramm der Währungshüter aus dem Jahr 2012 sei mit EU-Recht vereinbar, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag.

Das sogenannte OMT-Programm ist bislang nicht durchgeführt worden: Allein die Ankündigung der EZB, notfalls unbegrenzt Anleihen von Euro-Krisenstaaten zu kaufen, hatte die Märkte beruhigt.

Das Urteil stützt laut Beobachtern auch das aktuelle Ankaufprogramm der EZB: Seit März kauft die Notenbank monatlich Anleihen im Wert von 60 Milliarden Euro auf.

Autor: dts