Das Pressefoto zeigt Maike Lyssy (l.) und Florian Bongard (r.) aus dem Airline Marketing des Flughafens Köln/Bonn begrüßen die Crew des Erstflugs der Condor nach Palma de Mallorca am 9. Mai 2024. | Foto: Flughafen Köln Bonn

Köln | An Christi Himmelfarth 2024 hob gegen 9 Uhr morgens wieder eine Maschine der Fluglinie Condor in den Kölner Himmel ab, um nach Mallorca zu fliegen. Fünf Mal die Woche wird Condor jetzt wieder von Köln Bonn aus nach Mallorca fliegen. Und das einen Tag nachdem bekannt wurde, dass die EU-Genehmigung für die deutschen Condor-Beihilfen nichtig war.

Condor fliegt montags, mittwochs, donnerstags, freitags und sonntags von Köln nach Palma. „Mit der Rückkehr von Condor an unseren Flughafen können wir unseren Passagieren eine weitere attraktive Verbindung zum äußerst beliebten Reiseziel Palma de Mallorca bieten“, sagt Thilo Schmid, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Köln/Bonn.

Zweieinhalb Stunden dauert der Flug von Köln aus auf die Baleareninsel mit einem Airbus A320, der auf der Strecke eingesetzt wird. Condor ist als Ferienflieger seit 1956 aktiv.

Urteil: EU-Genehmigung für deutsche Condor-Beihilfen nichtig

Das Gericht der Europäischen Union hat die Genehmigung der deutschen Millionenhilfen für die Charter-Fluggesellschaft Condor nach der Pleite des Mutterkonzerns Thomas Cook durch die EU-Kommission für nichtig erklärt. Angesichts der Bedenken, die die Kommission in Bezug auf die Vereinbarkeit dieser Beihilfe mit dem Unionsrecht hätte hegen müssen, wäre sie zur Einleitung eines förmlichen Prüfverfahrens verpflichtet gewesen, heißt es in einem Urteil des Gerichts vom Mittwoch.

Hintergrund ist ein Beschluss vom 26. Juli 2021, mit dem die Kommission eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321 Millionen Euro genehmigte, die Deutschland der deutschen Charter-Fluggesellschaft Condor zu gewähren beabsichtigte. Durch diese Beihilfe sollte Condor bei ihrer Umstrukturierung und bei der Fortsetzung ihrer Tätigkeit unterstützt werden. Mit ihr sollten die Schwierigkeiten überbrückt werden, in denen sich Condor aufgrund der Insolvenz von Thomas Cook befand.

Ryanair hatte diesen Beschluss beim Gericht der Europäischen Union angefochten. Das klagende Unternehmen habe hinreichend dargelegt, dass die Kommission Bedenken hätte hegen müssen, die die Einleitung eines solchen Verfahrens rechtfertigten, so die Luxemburger Richter. So hätte die Kommission sich etwa fragen müssen, ob die in Rede stehende Beihilfe dem Erfordernis einer angemessenen Lastenverteilung gerecht werde. Insbesondere sollten diesem Erfordernis zufolge alle staatlichen Beihilfen, die die Eigenkapitalposition des begünstigten Unternehmens verbessern, zu Konditionen gewährt werden, die dem Staat einen angemessenen Anteil an künftigen Wertgewinnen des Empfängers zusichern.

Gegen das Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden (T-28/22).

| Mit Material von dts nachrichtenagentur |