München | aktualisiert | Der Haftbefehl gegen den NSU-Helfer Ralf W. ist am Dienstag aufgehoben worden. Damit wurde dem Antrag seiner Verteidiger mit Zustimmung der Bundesanwaltschaft stattgegeben, teilte das Oberlandesgericht München am Mittwoch mit. In der Begründung hieß es, dass keine Fluchtgefahr des Angeklagten mehr vorliege.

Der Angeklagte hat sich bereits etwa sechs Jahre und acht Monate in Untersuchungshaft befunden. Nachdem der Senat gegen Ralf W. vergangene Woche zehn Jahre Haft verhängt hat, sind höchstens noch drei Jahre und vier Monate zu vollstrecken, sollte das Urteil rechtskräftig werden. „Die verbleibende Straferwartung ist daher im konkreten Fall nicht mehr so hoch, um einen erhöhten Fluchtanreiz zu begründen“, teilte das Gericht mit. Der Senat folgt damit der Einschätzung des Generalbundesanwalts in Karlsruhe.

Thüringer Verfassungsschutz will NSU-Helfer Ralf W. überwachen

Der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz Thüringen, Stephan Kramer, will den NSU-Helfer Ralf W. nach seiner Freilassung streng überwachen. „Er ist ein Held in der Szene. Er hat stets geschwiegen. Wir werden aber ein besonderes Auge auf ihn haben“, sagte Kramer dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Donnerstagsausgaben). Der Haftbefehl gegen den Waffenbeschaffer für die rechtsextreme Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU), Ralf W., war am Dienstag aufgehoben worden. Es bestehe keine Gefahr mehr, dass sich Wohlleben durch Flucht entziehen würde, teilte das Oberlandesgericht München am Mittwoch mit.

Autor: dts