Der nordrhein-westfälische Landtag hat das Stärkungspaktgesetz der Landesregierung beschlossen. Für notleidende Städte und Gemeinden bedeutet dies, dass sie in den kommenden zehn Jahren mit finanzieller Hilfe des Landes bei der Sanierung ihrer Haushalte rechnen können. „Heute ist ein guter Tag für die NRW-Kommunen. Gemeinsam schlagen wir einen klaren Kurs ein mit dem Ziel, die kommunale Selbstverwaltung zu stärken“, betonte Kommunalminister Ralf Jäger in Düsseldorf. Das Land hilft überschuldeten und von Überschuldung bedrohten Städten und Gemeinden mit Finanzspritzen. Hierfür werden bis zum Jahr 2020 insgesamt 5,85 Milliarden Euro aufgebracht, wie das Ministerium für Inneres und Kommunales mitteilt. Im Gegenzug müssen die Städte und Gemeinden ihre Haushalte bis zum Jahr 2020 sanieren. „Der Haushaltsausgleich ist machbar. Es wird ein gemeinsamer Kraftakt, aber er lohnt sich“, sagte Jäger in einer Videobotschaft auf der Internetpräsenz des Landes NRW.

34 Städte und Gemeinden, die bereits überschuldet sind oder bis 2013 überschuldet sein werden, erhalten noch im Dezember ihre ersten Zahlungen. Bis zum 30. Juni 2012 müssen sie einen Haushaltssanierungsplan erstellen, der aufzeigt, wie der Haushaltsausgleich mit Hilfe des Landes spätestens bis zum Jahr 2016 erreicht wird. In dieser ersten Phase zahlt das Land eine Konsolidierungshilfe. Spätestens im Jahr 2021 muss der Haushaltsausgleich ohne die Konsolidierungshilfe des Landes erzielt sein. In dieser zweiten Phase werden die Landesmittel schrittweise reduziert. „Für Kommunen in dieser schwierigen Haushaltssituation ist die Teilnahme zwingend. Im Interesse aller Kommunen darf uns keine einzige Gemeinde aus dem Boot kippen“, erläuterte der Kommunalminister. Gemeinden, denen eine Überschuldung bis zum Jahr 2016 droht, können ihre Teilnahme an der zweiten Stufe des Stärkungspakts bis zum 31. März 2012 beantragen. Ihre Haushaltssanierungspläne müssen bis zum 30. September 2012 fertig sein. Darin muss der Haushaltsausgleich mit Konsolidierungshilfe des Landes bis zum Jahr 2018 dargestellt sein. Auch bei ihnen muss spätestens im Jahr 2021 der Haushaltsausgleich ohne die Konsolidierungshilfe des Landes erreicht werden. Ab Ende 2013 sollen die Ergebnisse des Stärkungspakts überprüft werden. „Dabei werden wir entscheiden, ob es eine dritte Stufe mit weiteren teilnehmenden Städten und Gemeinden gibt“, erläuterte Jäger.

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