Sperrzone für KVB-Leihräder

Köln | Radeln darfste, abstellen nicht! So lautet die Regel für Menschen, die mit dem Umweltverbund – im Speziellen mit dem KVB Leihrad – zu ihrer Feierlocation in der Kölner Innenstadt radeln wollen. Dieses Verbot gilt aber nicht nur für jecke Menschen, sondern auch für alle die, in den Sperrzonen wohnen.

Die Stadt Köln verfügt von Mittwoch, 7. Februar bis Dienstag 13. Februar 2024 ein Abstellverbot und Ausleihverbot für alle Leihräder, E-Scooter und E-Mopeds in den von ihr ausgewiesenen Sperrzonen. Durch die Sperrzone darf aber geradelt werden.

Diese Sperrzonen befinden sich hier:

• Alter Markt
• Heumarkt
• Dom
• Zülpicher Straße
• Uniwiesen
• Quartier Latäng
• Chlodwigplatz
• Vringsveedel
• Severinstraße
• Hohe Pforte
• Rudolfplatzes
• Mittelstraße
• Friesenplatz
• Friesenstraße
• Hans-Hartmann-Platz
• Auf dem Berlich

Wer sein KVB-Leihrad dort dennoch abgibt, der muss ein Sonderentgelt von 20 Euro berappen. Aber die Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) haben einen echten Life-Hack: Menschen, die jeck sind und das KVB Leihrad nutzen, sollten auf die Diode oder dat Lämpchen achten. Leuchtet diese grün ist alles roger, okidoki, Rad darf ohne weitere Kosten abgestellt werden. Leuchtet dat Lämpchen rot: Nicht abstellen, sondern in den grünen Bereich, fahren oder schieben… . Ach ja, diese Regeln gelten natürlich auf für Menschen, die in den besagten Gebieten wohnen und ein KVB Leihrad für die Bewältigung ihres ganz normalen Alltags nutzen und darauf gesetzt haben. Die haben jetzt halt mal Pech gehabt. Nur böse Zungen fragen sich, wie die Stadt die Verkehrswende mit solchen Restriktionen wirklich vorantreiben will?