"Darum spreche ich mich dafür aus, auch vor der Einpflanzung der Eizelle in engen Grenzen die PID zuzulassen", betonte die Ministerin. Derzeit gibt es drei fraktionsübergreifende Gesetzesentwürfe, die sich mit der Frage beschäftigen, ob Embryonen, die mit Hilfe künstlicher Befruchtung entstanden sind, per Gentests auf Krankheiten untersucht werden dürfen.

Der von Leutheusser-Schnarrenberger unterstützte dritte Entwurf will die PID bereits dann erlauben, wenn es in der Familie schwere Erbschäden gibt und eine Ethikkommission der PID zustimmt.

[dts]