Münster | Der Versuch einer Klägerin, aus Angst vor dem Weltuntergang das Teilchenbeschleuniger-Experiment am Europäischen Forschungszentrum CERN bei Genf verbieten zu lassen, ist endgültig gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht in Münster wies am Dienstag den Antrag der in Zürich lebenden Deutschen auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln ab. Dieses hatte ihre Klage abgewiesen und bereits im September 2008 ihren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abgelehnt. Das Bundesverfassungsgericht hatte ihre Verfassungsbeschwerde nicht angenommen.

In dem Protonenbeschleuniger sollen Teilchen mit einer hohen Geschwindigkeit aufeinander geschossen werden, um den „Urknall“ zu simulieren. Die Frau befürchtet durch möglicherweise entstehende „Schwarze Löcher“ eine Zerstörung der Erde und forderte deshalb von der Bundesrepublik, über ihren Vertreter im zuständigen Rat gegen die Experimente einzuschreiten. Die Gerichte wiesen die Klagen zurück, weil nach überwiegender wissenschaftlicher Meinung der Versuchsaufbau am CERN kein Gefahrenpotenzial birgt. Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar. (Aktenzeichen des OVG Münster: 16 A 591/11)

Autor: dapd