Köln | Am 7. Januar 2017 zog eine rechtsgerichtete Demonstration von „Pro NRW“ durch die Kölner Innenstadt. [report-K berichtete >] Es gab mehrere Gegenkundgebungen. An der Apostelkirche hielt die Kölner Polizei mehrere hundert Demonstranten fest, stellte ihre Personalien fest und leitete Verfahren wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz ein. Dies war rechtswidrig stellte das Verwaltungsgericht Köln am 16. Mai fest. Das Fotografieren der Demonstrantinnen und die Veröffentlichung der Fotos auf dem sozialen Netzwerk Twitter durch Kölner Polizeibeamte war ebenso rechtswidrig und stellt zudem einen Verstoß gegen das Grundgesetz dar.

Gegen die Willkür der Kölner Polizei klagte ein Betroffener, der für über 200 andere mitgeklagt hatte. Die Polizei hatte an der Apostelkirche mehrere hundert Menschen eingekesselt und deren Personalien festgestellt. Zudem fotografierten Beamte der Kölner Polizei die Demonstranten und veröffentlichten diese Bilder im sozialen Netzwerk „Twitter“. Die Demonstranten warteten an diesem Ort auf die rechte Demonstrantion von „Pro NRW“. Deren Demonstrationsstrecke führte aber gar nicht an der Apostelkirche vorbei. Die Polizei bildete einen Kessel, die Demonstranten sprechen davon, dass sie trotz widriger Wetterbedingungen über Stunden festgehalten wurden. Die Polizei behauptete die Festgehaltenen hätten den Aufzug der Rechtspopulisten grob gestört, obwohl deren Demonstrationszug gar nicht an dieser Stelle vorbei zog. Das Versammlungsgericht stellte nun fest, dass eine Straftat nach § 21 des Versammlungsgesetzes nicht vorlag, ja noch nicht einmal bevorstand. Sowohl die Einkesselung, als auch das Festhalten der Demonstranten war rechtswidrig. Auch die Auflösung der Versammlung stellt eine Rechtswidrigkeit der Polizei dar.

Auch die Aufnahmen waren rechtswidrig, da sie nicht aus dem Polizeigesetz zu rechtfertigen waren. Zudem stellt die Veröffentlichung der Bilder auf Twitter einen Verstoß gegen die Verfassung dar, da staatliche Organe wie die Polizei nicht zur öffentlichen Meinungsbildung beitragen dürfen. Klaus Lober, Köln gegen Rechts: „Die Polizei hat über 200 Menschen bei eisiger Kälte mit Blitzeis rechtswidrig über mehrere Stunden hinweg festgehalten und polizeilichen Zwangsmaßnahmen unterworfen, und dies nicht zum ersten Mal. Deshalb wir mit den Betroffenen prüfen, ob sie nicht noch eine Entschädigung für die Verletzung ihrer Grundrechte vom Staat einfordern.“

Autor: Andi Goral
Foto: Das Archivbild von report-K zeigt einen Ausschnitt aus dem Demonstrationsgeschehen am 7. Januar 2017.