Köln | Die Ausweispflicht von Polizisten ist in Nordrhein-Westfalen eindeutig geregelt. Aber es gibt immer wieder Beamte die Bürgern auf Verlangen ihren Dienstausweis nicht vorzeigen. Dies gilt auch für Polizeibeamte in Uniform. Die Bürger haben ein Recht darauf. Und das in Zeiten von immer mehr Betrügern, die sich als falsche Polizisten ausgeben. Elisa Fay und Melanie Striese haben die wichtigsten Fakten recherchiert. 

Zunahme falscher Polizisten in Köln

Die Fälle mit falschen Polizeibeamten häufen sich in letzter Zeit im Kölner Stadtgebiet, das bestätigt die Kölner Polizeisprecherin Dorothee Goebel. 2013 gab es nur zwei angezeigte Fälle, 2016 häuften sich diese auf rund 100 Vorfälle bis heute, bei denen es zu acht vollendeten Taten kam. Besonders oft werden Senioren zum Opfer von vermeintlichen Polizisten. Die Polizei geht davon aus, dass vermehrte Medienberichte dafür sorgen, dass mehr Menschen Fälle dieser Art bei der Behörde melden.

Um die Identität der Polizeibeamten herauszufinden, rät die Polizei verunsicherten Bürgern, nach dem Namen, der Dienststelle und dem Polizeiausweis zu fragen. Die Polizeidirektionen geben deutschlandweit der Bevölkerung diese Hinweise, halten sich aber teils selber nicht daran. Ein Beispiel aus Köln: Es ist eines der Demonstrationswochenenden der letzten Wochen. Eine Hundertschaft begleitet eine rechtsextreme Demonstration. Ein Passant wird nach seinem Ausweis am Neumarkt gefragt. Er weist sich aus. Er bittet den Polizeibeamten, sich ebenfalls auszuweisen. Der verweigert dies, verweist auf seine Polizeiuniform. Hätte sich der Beamte ausweisen müssen? Welche Rechte haben Bürger?

Nordrhein-Westfalen zeigt sich transparent

Im Runderlass des Innenministeriums vom 12.04.2010 (MBl. NRW. 20500) steht: „Der Polizeidienstausweis ist im Dienst ständig mitzuführen. Polizeivollzugsbeamte haben den Dienstausweis bei Amtshandlungen auf Verlangen vorzuzeigen, beim Einsatz in Zivilkleidung haben sie dies unaufgefordert zu tun. Werden Polizeivollzugsbeamte unter gemeinsamer Führung eingesetzt, ist nur der mit der Führung Beauftragte vorzeigepflichtig. Der Polizeidienstausweis braucht nicht vorgezeigt zu werden, wenn der Zweck der Amtshandlung dadurch beeinträchtigt oder der Polizeivollzugsbeamte gefährdet würde.“

In den anderen Bundesländern gelten mitunter andere Rechtsgrundlagen.

Karnevals Jeck oder falscher Polizist

Auch am 11.11 zur Sessionseröffnung werden einige kostümierte Polizisten auf den Straßen feiern- aber wie leicht bekommt man an eine Polizeiuniform?

In zwei Minuten Internetrecherche werden zahlreiche Kostüm-und Requisitenverleihe bei Google aufgelistet, die echte Uniformen verleihen. Ein Haken gibt es jedoch wenn man an eine echte Polizeiuniform gelangen möchte. Herr Gemmul von der Teamwork Filmservice erklärt, dass sein Kostümverleih vor der Ausleihe von täuschend aussehenden echten Requisiten einen Vertrag unterschreiben lässt. Darin wird festgelegt wofür die Requisiten benötigt werden, außerdem behält er sich stets eine Kopie des Personalausweises ein, um nicht der Beihilfe belangt zu werden. Wer also eine Polizeiuniform haben möchte, um sich als richtiger Polizist auszugeben, braucht etwas mehr Ausdauer und muss sich die Klamotten sehr mühsam auf Internetplattformen wie Ebay Kleinanzeigen zusammenkaufen. Aber es ist möglich.

Kostümverleihe setzen bereits auf Sicherheitsmaßnahmen, um weiteren Betrügern vorzubeugen. Die Polizeibeamten in NRW sind verpflichtet dem Bürger ihren Dienstausweis zu zeigen und sollten sich an den Runderlass des Ministeriums halten, gerade vor der gestiegenen Zahl an Fällen in den falsche Polizisten Betrügereien begehen. 

Autor: Elisa Fay und Melanie Striese / Foto: mattomedia Werbeagentur /shutterstock.com
Foto: Symbolbild Polizeikontrolle