Berlin | Herbert Landau, Vorsitzender der Expertenkommission im Fall Jaber A. und ehemaliger Bundesverfassungsrichter, ist der Auffassung, die Behörden hätten in dem Fall „viele Fehler“ gemacht. „In Sachsen war das Problem, dass der Polizeieinsatz vom Landeskriminalamt und nicht von der ungleich größeren und besser gerüsteten Polizeidirektion Chemnitz geführt wurde“, sagte Landau der F.A.Z. (Donnerstagsausgabe). Von Bundesseite wäre es notwendig bis zweckmäßig gewesen, wenn Generalbundesanwalt (GBA) und Bundeskriminalamt (BKA) Sachsen deutlich stärker unterstützt oder den Fall übernommen hätten.
Angesichts der sich dramatisch zuspitzenden Lage und einem mutmaßlichen Täter, der über 1,5 Kilogramm Sprengstoff verfügte, hätte der Generalbundesanwalt den Fall nach der Rechtslage übernehmen müssen, sagte Landau. „Dass es lange gedauert hat und wir erst Druck machen mussten, bis uns BKA und GBA aufgrund ministerieller Weisung Rede und Antwort standen, war auch irritierend“, so Landau weiter. „Wir wünschen uns ein offensiveres und beherzteres Vorgehen. Wir fordern den Gesetzgeber dazu auf, den GBA zu ermutigen, solche Fälle eher zu übernehmen“, sagte Landau. Die Zusammenarbeit zwischen den Bundes- und verschiedenen Landesbehörden im Gemeinsamen Terrorismus-Abwehrzentrum (GTAZ) sei „ausgezeichnet“ gewesen. „Deshalb warnen wir entschieden davor, das GTAZ zu zerreden.“
Landau regt auch dazu an, das Trennungsgebot zu überdenken, vor allem was den Austausch von Informationen angeht. Am Dienstag hatte die Expertenkommission ihren Abschlussbericht vorgelegt und eine „Kultur der Unzuständigkeit“ bemängelt.
Autor: dts