Überwachung soll für Abschreckung sorgen
Die Zustimmung des Landtags zum Staatsvertrag über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder (GÜL) ist nach den Worten von Justizminister Thomas Kutschaty ein wichtiger Beitrag zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein- Westfalen. „Mit der so genannten elektronischen Fußfessel unterstützen wir einerseits aus der Haft oder der Sicherungsverwahrung Entlassene, damit sie ihren Weg in die Gesellschaft zurück finden. Andererseits haben wir ein weiteres wichtiges Mittel an der Hand, um im Rahmen des rechtlich Möglichen den bestmöglichen Schutz der Allgemeinheit vor rückfallgefährdeten Straftätern zu schaffen“, erklärte der Minister in Düsseldorf. „Auch wenn sich Rückfalltaten durch die Überwachung nicht sicher verhindern lassen werden, so geht von der Möglichkeit, den Aufenthaltsort rückwirkend genau bestimmen zu können, eine erhebliche Abschreckungswirkung aus."

"die kostengünstigste Möglichkeit, unserer Überwachungsaufgabe gerecht zu werden"
Die GÜL wird ihren Sitz in Hessen haben und soll ab dem 1. Januar 2012 ihre Arbeit aufnehmen. Neben NRW wollen sich nach derzeitigem Stand neun weitere Bundesländer an der Überwachungsstelle beteiligen. „Die GÜL wird eine effizient arbeitende Einrichtung sein, mit der NRW seiner Verpflichtung zur Umsetzung der Elektronischen Aufenthaltsüberwachung in Führungsaufsichtsfällen nachkommen will", so der Minister. Zudem sei die Beteiligung an einer länderübergreifenden Einrichtung „die kostengünstigste Möglichkeit, unserer Überwachungsaufgabe gerecht zu werden“. Der Minister betonte weiter: „Die ‚Fußfessel’ wird in Nordrhein-Westfalen nur in ihrem gesetzlichen Rahmen eingesetzt. Nicht mehr und nicht weniger. Ob womöglich in Zukunft weitere Anwendungsbereiche sinnvoll sind, brauchen wir heute nicht zu diskutieren. Erst einmal gilt es, die Wirksamkeit der Geräte dort zu beobachten, wo sie vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind.“

Hintergrund
Die Elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) ist seit dem 1. Januar dieses Jahres im Strafgesetzbuch geregelt. Sie wird im Zuge der Führungsaufsicht angewendet, der – unter bestimmten Voraussetzungen – wegen eines schwerwiegenden Delikts verurteilte Straftäter nach ihrer Entlassung aus dem Straf- oder Maßregelvollzug unterstehen. Geht von einem Probanden weiterhin eine besondere Gefahr aus, so kann ihm das zuständige Gericht die Weisung erteilen, ein technisches Überwachungsgerät – die so genannte elektronische Fußfessel – zur Feststellung seines Aufenthalts mittels GPS bei sich zu tragen. Vorgesehen ist eine zentrale technische Überwachung und eine Übermittlung der Ereignismeldungen an die GÜL, die rund um die Uhr besetzt sein und die Aufgabe haben wird, die bei ihr eingehenden Daten auszuwerten. Auf dieser Grundlage wird die Überwachungsstelle in der Lage sein, die zuständigen Stellen in den Ländern ohne Zeitverzug auf etwaige Gefahrensituationen hinzuweisen.

[il, Foto: Sascha Sebastian|www.pixelio.de]