Düsseldorf | Zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes hat der Düsseldorfer Landtag am Donnerstag ein neues Gesetz verabschiedet. Danach haben Mitglieder von Räten, Kreistagen oder Bezirksvertretungen künftig Anspruch auf kommunalpolitischen Bildungsurlaub. Pro Wahlperiode stehen den Mandatsträgern acht Urlaubstage zu.

Ehrenamtler, die in Gleitzeit arbeiten, bekommen zudem einen Anspruch auf Freistellung vom Job. Für die Hälfte der mit der Erfüllung des Mandat aufgewendeten Zeit erhalten sie eine Gutschrift und einen Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung. Bis auf fünf Enthaltungen bei den Piraten votierten alle Abgeordneten für den Gesetzentwurf.

Autor: Christian Wolf/ dapd | Foto: Patrick Sinkel/dapd