Die Frau war von der Konstanzer Spitalstiftung fristlos gefeuert worden, nachdem sie sechs Maultaschen aus einem Seniorenheim mitgenommen hatte, die sonst angeblich weggeworfen worden wären. Die in Freiburg ansässige Kammer des baden-württembergischen Landesarbeitsgerichts hatte die Kontrahenten zu der Einigung bewegt. Der Richter hatte zuvor gesagt, es sei zwar "unstrittig", dass es sich bei der Tat um einen Diebstahl gehandelt habe, dies allein rechtfertige aber noch keine fristlose Kündigung. Im vergangenen Oktober hatte das Arbeitsgericht Radolfzell die Kündigung noch für rechtens erklärt. Die Frau hatte 17 Jahre lang für das Seniorenheim gearbeitet. Der Fall sorgte im letzten Sommer für hohe Medienaufmerksamkeit, weil er in einer Reihe von Kündigungen aufgrund von vermeintlichen

[dts]