Geklagt hatte die Hamburger Verbraucherzentrale. Etwa 24 Millionen Verbraucher, die ihre Kapitallebens- oder Rentenversicherungen zwischen 2001 und 2007 gekündigt haben, so Verbraucherschützerin Edda Castelló gegenüber dem "Spiegel", "können nun Nachschlag verlangen". Die Verbraucherzentrale hatte in einem über zwei Jahre dauernden Prozess die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Hamburg-Mannheimer, des Deutschen Rings und der Volksfürsorge angegriffen – und bekam nun weitgehend Recht. Die Vertragsklauseln, so die Richter, seien nicht transparent genug gewesen, die Tabellen der Versicherungen hätten die darin bereits verrechneten Abzüge verschleiert. Das Urteil schließt vorerst eine Lücke für Versicherungsverträge von 2001 bis Ende 2007, danach greift das neue Versicherungsrecht. Eine Sprecherin des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft ging davon aus, dass der Streit bis zum Bundesgerichtshof gehen wird.

[dts]