Viele Beschäftigte freuen sich in diesen Tagen über ihr Weihnachtsgeld, das in der Regel mit dem November-Gehalt ausgezahlt wird. Wer Zweifel hat, ob ihm ein tarifliches Weihnachtsgeld zusteht und wenn ja in welcher Höhe, kann sich auf einer Internetseite des nordrheinwestfälischen Arbeitsministerium informieren

Unter www.tarifregister.nrw.de finden sich Einzelheiten über das Weihnachtsgeld aus 80 Branchentarifverträgen. Die Jahressonderzahlung, auch "Weihnachtsgeld oder "13. Monatseinkommen" genannt, wird überwiedgend als fester Prozentsatz vom Monatseinkommen berechnet und ist je nach Wirtschaftszweig unterschiedlich geregelt. So sieht beispielsweise der Tarifvertrag für das Baugewerbe für die Angestellten ein Weihnachtsgeld von 55 Prozent eines Monatseinkommens vor, für die Süßwarenindustrie und die Brauereien werden dagegen 100 Prozent gezahlt. Im Groß- und Außenhandel ist eine fixe Jahressonderzahlung in Höhe von 433,92 Euro vorgesehen. In den Tarifverträgen für das Fleischerhandwerk, das Konditorenhandwerk oder das Dachdeckerhandwerk (Angestellte) ist die Zahlung eines Weihnachtsgeldes nicht vorgesehen. Anspruch auf ein tarifliches Weihnachtsgeld oder eine Sonderzahlung haben nur Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich eines Tarifvertrages fallen.

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