Hier eine Liste mit den neuen Regelsätzen:
· 359 Euro für Alleinstehende und Alleinerziehende
· 323 Euro für volljährige Partner
· 287 Euro für Kinder ab Beginn des 15. bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
· 251 Euro für Kinder ab Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
· 215 Euro für Kinder bis zur Vollendung des 6.Lebensjahres

Die Einführung der neuen Altersstufe für Kinder zwischen 7 und 14 Jahren erfolgt in Umsetzung des Konjunkturpaktes II der Bundesregierung.

[ag]