Düsseldorf | Selbstanzeigen von Steuersündern sind trotz des Ankaufs von Steuerdaten-CDs weiter möglich. „Der Weg zurück in die Legalität soll nicht versperrt werden“, sagte Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) am Donnerstag in Düsseldorf. Der Datenankauf als solcher und die öffentliche Berichterstattung schlössen eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht aus. Die gültigen Regeln seien nach wie vor gültig.

Eine Ausnahme gibt es nach Angaben des Finanzministeriums allerdings: Wenn die Straftat bereits entdeckt wurde und der Steuersünder davon wusste oder damit rechnen musste, greift die Straffreiheit bei einer Selbstanzeige nicht mehr. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ hatte mit Verweis auf ein Schreiben der Steuerfahndung Wuppertal berichtet, dass Finanzämter Selbstanzeigen mittlerweile häufig ablehnten.

Autor: Andi Goral