Mit der Vergabe von Standplätzen auf Jahrmärkten und Volksfesten wird sich der Bund-Länder-Ausschuss „Gewerberecht“ bereits Mitte April, rechtzeitig vor Beginn der Saison 2008, beschäftigen und dabei über eigene Verfahrensvorschläge und Handreichungen entscheiden. Grundlage der Beratungen werden unter anderem die Ergebnisse des Fachsymposiums "Vergabe von Standplätzen auf Volksfesten" des nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministeriums sein, sie werden Bund und Ländern kurzfristig zur Verfügung gestellt. Anlass waren gerichtliche Entscheidungen zur Vergabe von Standplätzen auf der Cranger Kirmes 2007.

Nach Angaben der Schaustellerschaft ist die rechtssichere Vergabe von Standplätzen auf den traditionsreichen Volksfesten mittlerweile ein bundesweites Problem. Vielerorts gehen die Jahrmärkte auf mittelalterliche Gerichtstage zurück. Aktuell sind nicht mehr die  Gerichtstage Anlass für den Jahrmarkt, sondern der Zugang zum Jahrmarkt Anlass für Gerichtstage. Immer wieder streiten Veranstalter und einzelne Schausteller, die aus Platzgründen nicht zum Zuge gekommen sind, vor Gericht um die Zulassung zum Volksfest. Der Spannungsbogen der Vergabekriterien für Stellplätze geht dabei von „bekannt und bewährt“ bis „neu und attraktiv“.

Marktzugänge durch die immer wieder vorgeschlagenen Los-, Prioritätsoder Rotationsverfahren wurden bei dem Symposium von allen Beteiligten abgelehnt. Stattdessen setzt man auf sachliche, nachvollziehbare Kriterien. Zulassungsstreitigkeiten sollen in Zukunft vermieden werden, indem die Veranstalter schlüssige und transparente Konzepte für wirtschaftlich und kulturell erfolgversprechende Feste rechtzeitig veröffentlichen.

Im Interesse der kulturellen Kontinuität des jeweiligen Volksfestes sollen die Erwartungen der Besucher nicht enttäuscht, also „Bekanntes und Bewährtes“ angeboten werden, andererseits dürften „attraktive, neue“ Angebote nicht von vorneherein ausgeschlossen sein. Es müsse gelingen, auf diese Weise traditionsreiche Jahrmärkte „behutsam“ weiterzuentwickeln und damit für das Publikum dauerhaft interessant zu halten bzw. die Besucherzahlen sogar zu steigern.

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Allianz zur Altlastensanierung soll weitergeführt werden
Köln, 25.03.2008, 11:17 > Die Landesregierung möchte das Bündnis zur Sanierung von Altlasten mit der Wirtschaft fortsetzen. Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz teilt mit:

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat auf Vorschlag von Umweltminister Eckhard Uhlenberg beschlossen, die bundesweit einzigartige freiwillige Kooperationsvereinbarung mit der Wirtschaft zur
Finanzierung der Aufgaben des Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverbandes (AAV) fortzusetzen, die Ende 2006 ausgelaufen ist. Der Umweltminister wird im April mit Vertretern der Wirtschaft die neue Vereinbarung unterzeichnen, auf die er sich mit der Industrie nach langwierigen Verhandlungen verständigt hat. Damit können auch zukünftig vom AAV Flächen saniert werden, für die kein Verursacher mehr herangezogen werden kann, etwa wegen Zahlungsunfähigkeit.

Der Kooperationsvertrag läuft über fünf Jahre und hat ein Gesamtvolumen von 35 Millionen Euro. Das Land und die Wirtschaft zahlen pro Jahr zwei Millionen an den AAV. Aus Mitteln der Abwasserabgabe erfolgt zusätzlich eine zweckgebundene Projektförderung von bis zu drei Millionen Euro pro Jahr, mit der Maßnahmen speziell zum Schutz des Grundwassers finanziert werden. Zusätzlich beteiligen sich noch die Kommunen mit jährlich 500.000 Euro an der Finanzierung des AAV.

„Angesichts von 50.000 Flächen im Land, die als Altlast oder altlastenverdächtig gelten, kann die öffentliche Hand die Kosten für die Sanierungen nicht alleine tragen“, so Umweltminister Eckhard Uhlenberg. Damit die Last bei der Finanzierung der Altlastensanierung auf mehr Schultern verteilt werden kann, appelliert der Umweltminister an die Wirtschaft, weitere Unternehmen hinzuzugewinnen, die freiwillige Beiträge an den Verband leisten. Bisher sind von den zwei Millionen Euro, die die Wirtschaft jährlich bereitstellen will, nur rund 1,35 Millionen Euro gesichert. „Vor allem von der Energiebranche bin ich enttäuscht“, so der Minister. Hier sei die Bereitschaft, sich im AAV zu engagieren, sehr gering. Andere Branchen wie etwa die Chemische Industrie oder die Entsorgungswirtschaft sind dagegen bereits mit zahlreichen Unternehmen der Kooperationsvereinbarung beigetreten.

Insgesamt wurden seit 1983 zur Finanzierung von Altlastensanierungen über verschiedene Programme mehr als eine Milliarde Euro eingesetzt. Davon unter anderem 100 Millionen Euro über den AAV, rund 340 Millionen Euro über das Förderprogramm Altlasten des Umweltministeriums und rund 75 Millionen Euro über das Ökologieprogramm Emscher-Lippe (ÖPEL). Zu den Flächen, deren Sanierung bzw.
Sanierungsuntersuchungen finanziert wurden, gehören die Standorte Sudamin in Duisburg, Gaswerk Hüls in Krefeld oder Zeche Prosper I in Bottrop.

[nh; Quellen: NRW-Staatskanzlei]