Das Ziel des Netzwerkes entspräche der erklärten Absicht der Landesregierung NRW gentechnikfrei zu halten, erklärte der Minister.  „Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher sich gegen die Gentechnik entscheiden – aktuell sind das rund 75 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher – müssen sie größtmögliche Sicherheit haben, dass die von Ihnen gekauften Produkte auch tatsächlich frei von gentechnischen Verunreinigungen sind.“

Nulltoleranz-Grenze als Ziel
Um dieses Vorhaben zu verwirklichen sei es daher unabdingbar auf eine Nulltoleranz- Grenze zu bestehen. Dies erfordere Regelungen auf EU-Ebene, die eine Verunreinigung von Lebens- und Futtermitteln oder Saatgut mit gentechnisch veränderten Organismen wirksam verhindere. Wir müssen Verbraucherinnen und Verbraucher davor schützen, ungewollt ein Produkt mit gentechnisch veränderten Bestandteilen zu erwerben. Ebenso müssen die Erzeuger, wie Landwirte, sicher sein, dass Sie auch Produkte ohne Gentechnik herstellen können.“, betonte der Umweltminister.

Das vor kurzem ergangene „Honig-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs stärkt diese Prinzipien: Nach dem Richterspruch dürfen Lebensmittel, die selbst geringste Rückstände, wie Pollen von nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Pflanzen enthalten, nicht in den Handel gelangen. Der Beitritt zum „Europäischen Netzwerk gentechnikfreier Regionen“ möchte das Land NRW dieses Netzwerk stärken und setzt gleichzeitig den entsprechenden Beschluss des Landes um.

[bb]