Initiative für mehr Weiterbildung
„Ich bin fest davon überzeugt, dass durch qualifizierte Weiterbildung die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer gesichert und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe gesteigert wird“, sagte heute Arbeitsminister Karl-Josef Laumann anlässlich der Ergebnispräsentation der „Initiative für mehr Weiterbildung im Handwerk“ durch den Westdeutschen Handwerkskammertag. Das Arbeitsministerium förderte mit europäischen Mitteln vier Jahre lang die Initiative mit acht Millionen Euro, um die Weiterbildungsbereitschaft im Handwerk zu erhöhen. „Die Arbeitswelt ändert sich rasant. Deshalb steigt nicht nur der Bedarf an kontinuierlicher Weiterbildung, sondern auch die Nachfrage nach kompetenter Beratung zu den Weiterbildungsangeboten“, so Laumann. „Weit über 50.000 Beschäftigte haben die Informations- und Beratungsangebote der Kammern im Rahmen dieser Initiative wahrgenommen. Somit haben wir das vor vier Jahren gemeinsam formulierte Ziel erreicht“, sagte Laumann. Auch die Bereitschaft, sich frühzeitig nach der Ausbildung weiterzubilden oder sich schon auf eine Meisterprüfung vorzubereiten, stieg deutlich.

Ergebnis in einer Bröschüre veröffentlicht
Der Westdeutsche Handwerkskammertag hat die Ergebnisse der Initiative nun in einer Broschüre veröffentlicht, einige Auszüge:
• 28.611 Teilnehmerinnen und Teilnehmer konnten sich in den
Informationsveranstaltungen der Kammern eine Übersicht über
aktuelle Möglichkeiten der Weiterbildung verschaffen.
• 8.833 Beschäftigte nahmen die Möglichkeit der beruflichen
Einzelberatung wahr, davon 665 in Betrieben und 336 in Berufskollegs.
• Darüber hinaus nutzten 7.098 Beschäftigte die angebotenen 653 Gruppenberatungen.
• In 499 Workshops mit 4.004 Teilnehmerinnen und Teilnehmern
wurden praxisbezogene Weiterbildungsthemen erarbeitet.

„Aus dieser Bilanz wird deutlich: Jedem Ratsuchenden konnten die Perspektiven beruflicher Weiterbildung aufgezeigt werden. Der Erfolg der Initiative soll uns aber auch für die Zukunft Ansporn sein. An der Verbesserung der Beratungsstrukturen werden wir daher gemeinsam weiter arbeiten. Unser Ziel ist es, die Zugänge zur beruflichen Weiterbildung zu erleichtern, deren Nutzen und deren Möglichkeiten transparenter zu machen“, sagt Minister Karl-Josef Laumann. Hintergrundinformation: Der Projektbericht der Initiative für mehr Weiterbildung im Handwerk kann kostenfrei beim Westdeutschen Handwerkskammertag bezogen werden.

Barrierefrei zum Arzt
 „In dieser Praxis sind die Menschen mit Behinderung willkommen. Barrierefreiheit ist hier eine Selbstverständlichkeit“, freute sich die Landesbehindertenbeauftragte Angelika Gemkow heute bei ihrem Besuch der Gemeinschaftspraxis „König 33“ in Brühl. „Dies ist
in Nordrhein-Westfalen leider noch keine Selbstverständlichkeit. Darum gibt es noch viel zu tun. Wenn investiert wird, gehört die Investition in den Abbau von Barrieren für mich mit dazu.“ Die Landesbehindertenbeauftragte besuchte die Gemeinschaftspraxis
„König 33“ im Rahmen ihrer landesweiten Aktion „Barrierefrei zum Arzt“, mit der sie bei Ärzten in Nordrhein-Westfalen für mehr Barrierefreiheit wirbt. „In Nordrhein-Westfalen sollen Menschen mit Behinderungen künftig zum Arzt gehen können, ohne bauliche oder kommunikative Barrieren überwinden zu müssen. Das Recht der Patienten auf freie Wahl des Arztes muss uneingeschränkt auch für die 1,6 Mio. Menschen mit Behinderungen in NRW gelten“, so Gemkow. „Barrierefreie Arztpraxen nützen allen Patientinnen und Patienten. Die Beseitigung von Barrieren kommt auch älteren Menschen, Eltern mit Kleinkindern und denjenigen zugute, die wegen eines Unfalls kurzzeitig in ihrer Mobilität eingeschränkt sind“, ist Gemkow überzeugt.

Mangel an Beschilderungen
Beim Thema „Barrierefreiheit“ geht es nicht nur um den stufenlosen Zugang zu den Praxisräumen oder um fehlende Behindertentoiletten. Beschilderungen sind oft in unzureichender Schriftgröße angefertigt. Sie sind nicht kontrastreich gestaltet und nicht immer in Augenhöhe montiert, so dass sie für Sehbehinderte schlecht lesbar sind. Glastüren, unzureichend gekennzeichnete Treppenanfänge und –enden sowie eine ungünstige Beleuchtung bilden gerade für Sehbehinderte unfallträchtige Hindernisse. Auch sind Praxen oft nicht auf die Kommunikationsprobleme hörbehinderter Menschen eingestellt. Manchmal reicht schon die Anschaffung eines Faxes, um für Hörbehinderte die Terminvereinbarung zu erleichtern. „Nicht immer sind teure Bau- oder Umbaumaßnahmen notwendig. Oft sind es gerade die kleinen Hindernisse, die behinderten oder älteren Menschen das Leben unnötig schwer machen“, betonte Gemkow. „Mein Ziel ist ein NRW ohne Barrieren“, so die Landesbehindertenbeauftragte. „Die Zahl der barrierefreien Arztpraxen muss sich in den nächsten Jahren deutlich erhöhen. Nur so ist die Teilhabe alle Bürgerinnen und Bürger am öffentlichen Gesundheitswesen zu gewährleisten.“

Flughäfen in NRW sind startklar
Außerdem stellt die Landesbehindertenbeauftragte Angelika Ge
mkow fest, das die Flughäfen in Nordrhein-Westfalen startklar sind. „Behinderte und in der Mobilität eingeschränkte Menschen können sicher sein: Unsere Flughäfen in Nordrhein-Westfalen sind startklar. Sie haben sich gut auf das Inkrafttreten der neuen EU-Verordnung zum barrierefreien Reisen für behinderte und mobilitätsbeschränkte Menschen vorbereitet“, erklärte die Landesbehindertenbeauftragte Angelika Gemkow gestern beim Besuch des Düsseldorfer Flughafens. „Die Reisenden erwartet eine funktionierende Servicekette. Bereits beim Erreichen des Flughafens können sie sich an ausgewiesenen Punkten melden. Die Fluggäste erhalten dann Hilfe- und Unterstützungsleistungen, die auf ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnitten sind.“ Die EU-Verordnung über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität tritt am 26. Juli 2008 in Kraft. Sie sieht vor, dass keinem Menschen die Beförderung mit einem Flugzeug aufgrund seiner Behinderung verweigert werden darf. Zugleich sollen behinderte Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität unentgeltlich die Hilfe erhalten, die sie benötigen, um die gleichen Flugreisemöglichkeiten zu haben wie jeder andere Fluggast auch. Die Flughafenbetreiber in Nordrhein-Westfalen haben in Vorbereitung auf das Inkrafttreten der Verordnung im letzen Jahr in enger Zusammenarbeit mit der Landesbehindertenbeauftragten und der Behindertenselbsthilfe noch vorhandene Barrieren auf ihren Flughäfen abgebaut und ihr Serviceangebot weiterentwickelt. „Mobilität ist das A und O für die Menschen mit Behinderung“, betonte Gemkow. „Sie ist eine wichtige Voraussetzung für ihre Teilnahme am Leben in unserer Gesellschaft. Die Serviceangebote der Flughäfen stellen sicher, dass Menschen mit Behinderung oder Mobilitätseinschränkungen problemfrei reisen können.“

[jb: Quelle: Landesregierung NRW]