München | aktualisiert | Im Münchener NSU-Prozess hat das Oberlandesgericht die Entpflichtung der urspünglichen drei Pflichtverteidiger der Hauptangeklagten Beate Z. abgelehnt. Der Vorsitzende Richter Götzl sagte, die Anwälte Heer, Stahl und Sturm hätten ihren entsprechenden Antrag nicht ausreichend begründet.

So gebe es keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine „nachhaltig gestörte Zusammenarbeit“ mit der Hauptangeklagten. Beate Z. hatte sich einen vierten Verteidiger genommen und zu Erkennen gegeben, dass sie mit ihren bisherigen Anwälten nicht mehr zusammenarbeiten wolle. Mit der jetzigen Entscheidung kann der laufende Prozess vorerst weitergehen.

NSU-Prozess: Drei Verteidiger wollen Mandat niederlegen

11:28 Uhr > Im Münchner NSU-Prozess haben die drei bisherigen Verteidiger der Hauptangeklagten Beate Z., Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm, beantragt, eine Niederlegung ihrer Mandate beantragt. Erst vor zwei Wochen hatte Z. mit Mathias Grasel einen neuen Verteidiger zur Seite gestellt bekommen. Z. hatte zuletzt geltend gemacht, dass das Vertrauensverhältnis zu ihren bisherigen Anwälten gestört sei.

Sie muss sich in dem seit zwei Jahren andauernden Verfahren wegen Mittäterschaft bei den Morden des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) verantworten.

Autor: dts