Das Archivfoto zeigt die Kölner Uniwiese am 5. Januar 2024.

Köln | aktualisiert | Die Kölner Kommunalpolitik hat entschieden: Weiberfastnacht 2024 wird die Uniwiese im Landschaftsschutzgebiet Innerer Grüngürtel weiter als Fläche für die Karnevalsparty genutzt werden. Sie erteilte der Stadtverwaltung die Befreiung nach § 67 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes.

Die Bezirksregierung Köln wies die Stadt Köln an ein Befreiungsverfahren durchzuführen. Der Naturschutzbeirat der Unteren Naturschutzbehörde stimmte der Befreiung nicht zu. In seiner Begründung schrieb der Vorsitzende des Naturschutzbeirates: „„Der Naturschutzbeirat hat zum Thema Straßenkarneval und Schutzgebiete eine klare und grundsätzliche Haltung. Straßenkarneval gehört in den öffentlichen Straßenraum und nicht in die Schutzgebiete. Die Verpflichtung, das sicherzustellen, liegt bei der Stadt Köln.“ In dem Gremium stimmten von 14 stimmberechtigten Mitgliedern 11 gegen de Befreiung und 3 dafür. Ein klares Votum gegen die Nutzung der Uniwiese für den Straßenkarneval.

Gegen dieses Votum sprach sich jetzt der Hauptausschuss des Rates aus und folgte der Empfehlung der Verwaltung. Diese ist rechtlich der Auffassung, dass es zum einen die Befreiung nicht gebraucht hätte und zweitens, dass aus Gründen der Gefahrenabwehr der Innere Grüngürtel als Partyfläche gebraucht werde.

Jetzt entschied die Kommunalpolitik im Hauptausschuss sich gegen die Entscheidung des Naturschutzbeirates zu stellen und dessen Votum nur zur Kenntnis zu nehmen. Die zweite Entscheidung ist, dass die Uniwiese zwischen Bachemer Straße und Luxemburger Straße zwischen dem 8. und 12. Februar 2024 als Partyfläche genutzt wird. Dies geschehe aus Grünen des überwiegend öffentlichen Interesses. Der Hauptausschuss weist die Untere Naturschutzbehörde an die Befreiung zu erteilen.

Für die Befreiung haben CDU und SPD, sowie weitere stimmberechtigte Mitglieder gestimmt. Die Grünen und die Fraktion haben dagegen gestimmt.* Damit ist das Ratsbündnis in dieser Frage uneins.

Jetzt liegt der Ball der Entscheidung wieder im Feld der Bezirksregierung Köln. Es ist nicht davon auszugehen, dass diese sich gegen die Entscheidung des Hauptausschusses der Stadt Köln stellen wird.

*Hinweis der Redaktion: Aufgrund eines Übermittlungsfehlers wurde in dem Artikel das Abstimmungsergebnis des Hauptausschusses nicht korrekt wiedergegeben und behauptet, dass Volt und die Linke sich enthalten hätten. Dies entspricht nicht der Abstimmung und wurde entsprechend korrigiert.