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Köln | Aktuell verhandelt die 2. große Strafkammer des Landgerichts Köln gegen den Pfarrer Hans Ue. wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Am 27. Januar erließ das Gericht einen Haftbefehl und ordnete Untersuchungshaft an. Der Angeklagte wurde im Sitzungssaal verhaftet und anschließend in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

Gegen Pfarrer Hans Ue. läuft seit November die Hauptverhandlung. In dieser wurden einige weitere potenziell Geschädigte ermittelt. Diese erklärten gegenüber der Kammer von möglichen sexuellen Übergriffen des Angeklagte. Das Gericht: „Bei einer der möglichen Geschädigten stehen Übergriffe zuletzt im Jahr 2019 im Raum. Aufgrund der Vielzahl möglicher Übergriffe, die zudem nunmehr teilweise auch aus der jüngeren Vergangenheit stammen könnten, hat die Kammer in ihrem Beschluss den Haftgrund der Wiederholungsgefahr bejaht.“

Offen ist aktuell, ob die neuen Erkenntnisse und weiteren in Rede stehenden möglichen Übergriffe im Rahmen einer sogenannten Nachtragsklage in des Verfahren einbezogen werden können, erörtern die Verfahrensbeteiligten aktuell. Eine Entscheidung dazu steht noch aus.