Essen | Das Landgericht Essen beschäftigt sich in der kommenden Woche erneut mit dem sogenannten Porno-Pranger einer bayerischen Rechtsanwaltskanzlei. Eine Privatperson hatte sich erfolgreich dagegen gewehrt, dass ihr Name im Zusammenhang mit angeblich illegal aus dem Internet heruntergeladenen pornografischen Dateien auf der Homepage der Kanzlei veröffentlich werden darf. Dagegen hatte die Kanzlei Einspruch erhoben, über den nun am 26. September in Essen verhandelt werden soll, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag sagte.

Die Anwaltskanzlei vertritt eigenen Angaben zufolge unter anderem Anbieter aus der Erotikbranche, die ihre Rechte verletzt sehen. Sie hatte angekündigt, am 1. September eine sogenannte Gegnerliste ins Internet zu stellen, auf der unter anderem Namen von Personen veröffentlicht werden sollten, die sich gegen Abmahnschreiben wegen angeblicher illegaler Downloads wehren. Dies war jedoch vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht untersagt worden. Das Landgericht Essen hatte zudem im vorliegenden Fall Ende August bereits eine einstweilige Verfügung gegen die Namensnennung einer Frau auf der geplanten Liste ausgesprochen.

Ihr Anwalt hatte damals erklärt, die Entscheidung betreffe zwar lediglich das Verhältnis zwischen seiner Mandantin und der beklagten Anwaltskanzlei. Doch auch andere Betroffene könnten sich auf diese Entscheidung berufen und ihrerseits eine Unterlassungserklärung fordern. Die Regensburger Kanzlei hatte Ende August angekündigt, auch gegen das vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht ausgesprochene generelle Verbot des geplanten „Porno-Prangers“ gerichtlich vorgehen und beim Bayerischen Verwaltungsgericht Klage einreichen zu wollen.

Autor: Tonia Haag/dapd