Halle (Saale) | Vor dem Landgericht Halle (Saale) hat am Donnerstag der Prozess gegen Thüringens AfD-Landeschef Björn Höcke begonnen.
Die Staatsanwaltschaft wirft Höcke in dem Prozess das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vor. Demnach soll der AfD-Politiker am 29. Mai 2021 in Merseburg auf einer Wahlkampfveranstaltung der Partei am Ende einer ca. 22 Minuten langen Rede seinen Vortrag mit der Formel „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“ beendet haben, wobei er gewusst haben soll, dass es sich bei dem letzten Teil dieser Formel um eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP handelt.
Anklage gegen Höcke erweitert
Die Anklage war zuletzt zudem noch erweitert worden. Laut Staatsanwaltschaft soll Höcke die verbotene Losung in „Kenntnis des gegen ihn wegen des Verwendens dieser Losung anhängigen Strafverfahrens und im sicheren Wissen um deren Strafbarkeit“ als Redner bei einer Veranstaltung der AfD in Gera am 12. Dezember 2023 erneut verwendet haben. Er habe den ersten Teil der Losung – „Alles für“ – selbst ausgesprochen, und anschließend das Publikum durch Gesten dazu animiert, den zweiten Teil – „Deutschland“ – zu rufen, so der Vorwurf der Behörde.
Kurz vor Prozessbeginn wurde der Vorfall in Gera aber wieder von der ersten Anklage getrennt. Als Grund wurde eine Änderung bei Höckes Verteidigern angeführt. Der AfD-Politiker brachte zum Auftakt kurzfristig einen dritten Verteidiger aus München mit. Das Gericht erfuhr erst am Verhandlungstag von der Maßnahme.
Höcke äußerte sich im TV-Duell
Höcke hatte sich vor einer Woche im TV-Duell mit CDU-Spitzenkandidat Mario Voigt damit verteidigt, er habe nicht gewusst, dass es sich um eine SA-Parole handelt. Er habe versucht, den Slogan „America First“ von Ex-US-Präsident Donald Trump frei ins Deutsche zu übertragen. Weiter sprach der frühere Geschichtslehrer von einem „Allerweltsspruch“. Auf X/Twitter beklagte Höcke zudem, dass die entsprechenden Regelungen im Strafgesetzbuch, die das Verwenden von NS-Parolen verbieten, darauf abzielten, „Deutschland daran zu hindern, sich wieder zu finden“.
Im Prozess in Halle (Saale) sind zunächst vier Verhandlungstage angesetzt. Möglich ist aber auch, dass das Gericht bereits früher zu einer Entscheidung kommt.