Symbolbild Polizei

Duisburg | In Duisburg ist die Polizei am Donnerstag im Rahmen einer Razzia gegen eine mutmaßliche Hamas-Unterstützergruppe vorgegangen. Seit dem frühen Morgen wurden vier Objekte durchsucht. Das Innenministerium des Landes NRW hat die Gruppierung „Palästina Solidarität Duisburg“ verboten.

Das Innenministerium NRW wirft der Gruppierung „Palästina Solidarität Duisburg“ vor, sich schwerpunktmäßig in Duisburg und überregional solidarisch für Palästina eingesetzt und die Befreiung Palästinas in den Grenzen von 1947, also vor der Gründung des Staates Israel, eingesetzt zu haben. Damit erkennt der Verein das Existenzrecht Israels nicht an.

Der historische Kontext in Kürze

1947 nahm die UN-Generalversammlung einen Teilungsplan für das bis nach dem Zweiten Weltkrieg unter britischem Mandat stehende Palästinenser Gebiet an. Der Staat Israel wurde am 14. Mai 1948 vom jüdischen Politiker David Ben-Gurion, der damals Vorsitzender des Jüdischen Exekutivrates in Palästina war, im Stadtmuseum von Tel Aviv ausgerufen. Einen Tag später griffen die Streitkräfte gyptens, Jordaniens, Syriens, des Libanon und des Irak Israel an. Israel gewann diesen ersten israelisch-arabischen Krieg und besetzte palästinensische Landesteile. 750.000 Menschen wurden zwischen den Jahren 1947 und 1949 vertrieben. Erinnert wird daran mit dem sogenannten „Nakba“-Tag, was im arabischen so viel bedeutet wie „Katastrophe“ oder „Unglück“. Der 76. „Nakba“-Tag wurde gestern am 15. Mai 2024 begangen.

In Duisburg wurden drei Mehrfamilienhäuser im Norden der Stadt sowie ein Gebäude nahe der Universität durchsucht. Hintergrund ist demnach ein Verbot der Vereinigung „Palästina Solidarität Duisburg“, welche sich für die „Befreiung Palästinas“ einsetzt und die Wiederherstellung der Grenzen vor der Gründung des Staates Israel fordert. Bei den Durchsuchungen ging es unter anderem um die Sicherstellung von Beweismitteln.

Die Begründung des Verbots

Die Gruppierung „Palästina Solidarität Duisburg“, so der Vorwurf der NRW-Behörden, verbreite öffentlich antisemitisches Gedankengut. Er verwende antisemitische Narrative und schüre Vorurteile und Ressentiments gegen jüdische Mitbürger:innen. Der Verein werbe seit seiner Gründung offen für die „Befreiung Palästinas vom Mittelmeer bis zum Jordanfluss“. Zudem pflegt der Verein Verbindungen zu der seit 2. November 2023 verbotenen Organisation „Samidoun“.

Innenminister Herbert Reul: „Dieses Verbot kommt zur richtigen Zeit und setzt das richtige Zeichen. In vielen Fällen verbirgt sich hinter der Solidarität mit Palästina nichts Anderes als Judenhass – so wie bei der heute verbotenen Organisation. Wir nutzen alle juristischen Möglichkeiten um Antisemitismus und ideologische Terrorunterstützung auszutrocknen. Der Staat hat heute klare Kante gegen Extremismus gezeigt.“

Das Verbot

Das Verbot wie es das Innenministerium NRW formuliert: „Der Verein „Palästina Solidarität Duisburg“ wurde nach Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Satz 1, Alt. 3 des Vereinsgesetzes verboten und aufgelöst, da er sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet. Demnach ist es künftig verboten, Ersatzorganisationen für den Verein „Palästina Solidarität Duisburg“ zu bilden oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisation fortzuführen. Ebenso ist es verboten, Kennzeichen des Vereins „Palästina Solidarität Duisburg“ für die Dauer der Vollziehbarkeit des Verbots öffentlich, in einer Versammlung oder in einem Inhalt (§ 11 Absatz 3 des Strafgesetzbuches), der verbreitet wird oder zur Verbreitung bestimmt ist, zu verwenden. Die Internetauftritte sind verboten und abzuschalten. Das Vermögen des Vereins wird beschlagnahmt und zugunsten des Landes Nordrhein-Westfalen eingezogen.“

| Mit Material der dts nachrichtenagentur |