Mikromobilitäts-Fahrzeuge unterschiedlicher Verleiher in Köln. | Foto: Bopp

Köln | Die Stadt Köln verliert eine Eilentscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht NRW (OVG NRW) zur pauschalen Erhebung von Jahresgebühren für das Abstellen von E-Scootern. Das entschieden die Richter in einem Eilverfahren am 11. Mai und gaben diesen Beschluss heute bekannt. Sie räumen allerdings der Stadt Köln im Hauptsacheverfahren keine großen Chancen ein.

Prinzipiell darf die Stadt Köln Sondernutzungsgebühren von Betreibern gewerblicher Verleihsysteme bei Nutzung des öffentlichen Raums kassieren. Aber eine pauschale Festsetzung einer Jahresgebühr für E-Scooter ist rechtswidrig, wenn das Unternehmen, dass die Fahrzeuge verleiht diese nur fünf Monate in Anspruch nimmt.

383.000 Euro Gebühren

Das Unternehmen „Tier“ wollte vom 27. Juli bis zum 31. Dezember 2022 in Köln seine 3.600 Fahrzeuge im öffentlichen Raum aufstellen. Die Stadt Köln setzte hierfür eine Sondernutzungsgebühr von 383.000 Euro fest. Gedeckt sah die Stadtverwaltung die Forderung durch ihre Sondernutzungssatzung, in der sie eine Jahresgebühr unabhängig von der Dauer und Nutzung festlegte. Dies sah schon das Verwaltungsgericht Köln als nicht statthaft an.

Verstoß gegen die Verhältnismäßigkeit

Der 11. Senat am OVG NRW bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln. Die Richter in Münster bestätigten, dass Kommunen wie Köln Sondernutzungsgebühren erheben dürfen. Aber die Richter äußern rechtliche Bedenken wenn die Jahresgebühr identisch ist mit der Gebühr, die für eine lediglich fünfmonatige Nutzung anfällt. Dies, so die Entscheidung im Eilverfahren, könne gegen das Äquivalenzprinzip verstoßen, also gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Die Richter gehen davon aus, dass die Festsetzung der Stadt Köln auch im Hauptsacheverfahren keinen Bestand haben werde.

Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar. Aktenzeichen: 11 B 96/23 (I. Instanz: VG Köln 21 L 1439/22)

Vor dem OVG NRW in Münster sind noch vier weitere Berufungsverfahren gegen die Stadt Köln von den E-Scooter-Verleihern „Tier“, „Bolt“, „LimeBike“ und „VOI“ anhängig. Wann diese Hauptsacheverfahren entschieden werden ist noch offen.

ag