Die Staatsanwaltschaft Köln spricht über den Tod in Köln-Ostheim. Foto: Bopp

Köln | ots | Im Zuge einer Zwangsräumung einer Wohnung ist in der Gernsheimer Straße in Köln-Ostheim ein Mann erschossen worden. Der 48 Jahre alte Wohnungsinhaber soll am Mittwochmorgen (3. August) nach bisherigen Ermittlungsstand Polizisten mit einem Messer zuvor angegriffen haben.

Die Polizisten setzten nach dem erfolglosen Einsatz von Pfefferspray und der Androhung des Schusswaffengebrauchs ihre Schusswaffen ein. Der Mann wurde dadurch tödlich verletzt.

Mann hatte im Vorfeld Drohungen ausgesprochen

Bereits im Vorfeld soll der 48-Jährige Drohungen für den Fall der Zwangsräumung seiner Wohnung im vierten Stock ausgesprochen haben, woraufhin die mit der Räumung beauftragte Gerichtsvollzieherin des Amtsgerichts die Polizei um Amts- und Vollzugshilfe gebeten hatte. Der Aufforderung der zuständige Wohnungsgesellschaft, die Wohnung aus freien Stücken zu räumen, kam aber zuvor nicht nach.

Auf Rückfrage von report-K antwortete Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer: „Die Staatsanwaltschaft hat ein Todesermittlungsverfahren zur Klärung der Todesumstände aufgenommen. Die Obduktion des Leichnams ist angeordnet worden und soll noch heute durchgeführt werden. Es wird auch geprüft, ob ein oder mehrere Beamte auf den Geschädigten geschossen haben. Die Bedrohung im aktuellen Fall richtete sich gegen die Polizeibeamten vor Ort, nicht gegen die Gerichtsvollzieherin.“

Bremer schreibt in seiner Stellungnahme weiter: „Der Verstorbene war bereits polizei- und gerichtsbekannt. Zuletzt war er von der Staatsanwaltschaft im Juni 2022 beim Amtsgericht Köln angeklagt worden. Der Anklage lag der Vorwurf zugrunde, Widerstand gegen Polizeibeamte geleistet zu haben, nachdem der Beschuldigte seinen Suizid angekündigt und sich gegen die ihm zu Hilfe eilenden Polizeibeamten mit Tritten zur Wehr gesetzt hatte.“

Die Polizei Bonn hat aus Neutralitätsgründen die Ermittlungen übernommen. (red03)