Das Archivfoto zeigt die Kölner Uniwiese am 5. Januar 2024.

Köln | Die nächste Runde im Konflikt um die Nutzung der Uniwiese an Karneval ist eingeläutet. Der Landesverband des BUND NRW legte Widerspruch gegen den Befreiungsbescheid bei der Bezirksregierung und der Stadt Köln ein.

Die Historie des Konflikts

In Köln wird Straßenkarneval gefeiert. In den vergangenen Jahren, vor allem an den Tagen Elfter im Elften und an Weiberfastnacht kommen immer mehr Menschen nach Köln, die an diesen Tagen feiern wollen. So kommt es an diesen beiden Tagen etwa im Viertel rund um die Zülpicher Straße immer wieder zu Überfüllung. Nachdem 2022 es zu exzessiven Feiern im Grüngürtel kam, öffnete die Stadtverwaltung diesen für Karnevalsfeiern auf der sogenannten Uniwiese. Diese deckte sie mit Platten ab, um das Grün zu schützen. Der Kölner Grüngürtel ist allerdings ein Landschaftsschutzgebiet und damit rechtlich besonders geschützt. Auch am vergangenen Elften im Elften 2023 kam es erneut zu massiven Verunreinigungen des Inneren Grüngürtel und des Aachener Weihers. Die Proteste gegen die Nutzung des Inneren Grüngürtels sind seit mehreren Jahren heftig. Die Kölner Stadtverwaltung hält an der Notwendigkeit der Nutzung der Uniwiese fest und begründet dies mit Gefahrenabwehr.

Die aktuelle Lage

Die Bezirksregierung Köln mit ihrer oberen Naturschutzbehörde forderte von der Stadt eine Befreiung der Uniwiese nach dem Bundesnaturschutzgesetz, um diese auch an Weiberfastnacht 2024 abzudecken und darauf Feierlichkeiten zu ermöglichen. Die Stadtverwaltung schaltete den Naturschutzbeirat ein, der das Ansinnen der Stadt ablehnte. In der Sitzung des Kölner Hauptausschusses am 16. Januar 2024 erteilte eine dortige Mehrheit angeführt von SPD und CDU dem Ansinnen per Eilentscheidung grünes Licht. Das Ratsbündnis im Stadtrat votierte nicht einheitlich. Damit war der Weg frei für die Erteilung eines Befreiungsbescheides. Diesen erteilte die Untere Naturschutzbehörde, die bei der Stadt Köln angesiedelt ist. Gegen diesen legte jetzt der Landesverband des BUND NRW Widerspruch ein.

BUND Köln hält Nutzung des Landschaftsschutzgebietes nicht für nötig

Die Debatte um den richtigen Ort für Karnevalsfeiern auf offener Straße nennt immer wieder Orte, die versiegelt sind und die für diese Art der Veranstaltung genutzt werden sollten und nicht der Grüngürtel. So schlug der BUND Köln bereits Mitte 2023 vor auf der Nord-Süd-Fahrt eine entsprechende Ausweich- und Partyfläche zu schaffen. Denn an diesem Ort findet bereits eine Großveranstaltung statt: Das „Straßenland“. So schreibt der BUND Köln: „Bereits am 23. Juni 2019 und am 19. Juni 2022 fand auf der Nord-Süd-Fahrt „Straßenland“ statt, zuletzt mit über 100.000 Besuchern. Obwohl für dieses Großevent mit Bühnen, Imbiss- und Getränkeständen eine genehmigte und erprobte Planung vorliegt, weigert sich Stadtdirektorin Andrea Blome weiterhin, diesen Bereich für eine Karnevalsparty nutzen zu lassen. Sie legt nicht einmal eine seriöse Planung vor“.

Jörg Frank vom BUND Köln: „Die Tunnel unter der Hohe- und Cäcilienstraße können abgeriegelt und der Nord-Süd-Fahrt Abschnitt Neuköllner Straße bis Blaubach für den MIV gesperrt werden, um dort eine Partyfläche mit Bühnen einzurichten. Anwohner und der U-Bahn-Verkehr würden nicht beeinträchtigt. Die Partyzone wäre vom Zülpicher Viertel aus fußläufig erreichbar. Die Gefahrenabwehr als Begründung ist bereits einkassiert, die Befreiung vom Landschaftsplan gilt nur einmalig. Es wird allerhöchste Zeit für ein realistisches Konzept.“ Die Veranstaltung „Straßenland“ soll zum nächsten Mal am 2. Juni 2024 stattfinden.

Der BUND Köln reichte diese Idee auch als Bürgereingabe an den Stadtrat. Diese wurde von CDU und SPD im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen am 25. September 2023 mehrheitlich abgelehnt. Der BUND Köln fordert die Stadtverwaltung Köln auf den Vorschlag einer alternativen karnevalistischen Partyzone auf der Nord-Süd-Fahrt zu prüfen. Zudem sei es möglich diese Fläche noch kurzfristig für den Straßenkarneval 2024 bereitzustellen, stellt der BUND Köln fest.

ag