Köln | Das Kölner Landgericht hat am gestrigen Donnerstag zwei Fotografen zu einjährigen Bewährungsstrafen wegen falscher Beschuldigungen verurteilt. Diese hatten den Sänger Herbert Grönemeyer, seine Frau und seinen Sohn auf dem Flughafen Köln Bonn foto- und videografiert, obwohl der Musiker ihnen eindeutig zu verstehen gab, dass er privat unterwegs sei. Nachdem Grönemeyer auf die Fotografen losging, strengten diese gegen den Musiker ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung an. Dies wurde eingestellt. Danach mussten die Fotografen sich wegen falscher Beschuldigungen verantworten.

Neben den Bewährungsstrafen müssen die Angeklagten eine Geldstrafe zahlen. Richter Achim Hengstenberg und die Kammer kamen zu dem Urteil, dass die Fotografen den Musiker absichtlich provozierten und in eine Falle gelockt hatten: „Es war von vornherein ihr Ziel, ihn zu provozieren und dann seine wütende Reaktion zu filmen.“

Der Vorfall ereignete sich bereits 2014. Der Musiker war mit seiner Familie auf dem Köln Bonn Airport unterwegs. Die Täter hatten ein Video veröffentlicht auf dem das Geschehen zu sehen ist. In diesem läuft Grönemeyer auf einen der Fotografen zu und sagt:“Fuck off! Fuck off! (Hau ab!) Ich bin privat hier, du Affe!” Dann läuft Grönemeyer auf den anderen Fotografen zu, packt ihn im Nacken, der Menn geht zu Boden.

Im Anschluss an das Geschehen auf dem Flughafen behaupteten die Angeklagten, dass der Sänger sie angegriffen und verletzt hatte. Richter Hengstenberg spricht von einem besonders perfiden Vorgehen der beiden Angeklagten und unterstellt: „Die Angeklagten haben sich diese Verletzungen selbst zugefügt oder sich zufügen lassen.” Das Video belege nicht die Angaben der Angeklagten und es gebe Widersprüche. Das Grönemeyer nach einem der Täter mit seiner Tasche schlug, legte das Gericht als Notwehr aus, weil der Sänger vor Gericht aussagte, dass er an einen Anschlag dachte.

Die Staatsanwaltschaft forderte acht Monate auf Bewährung. Die Verteidiger der Angeklagten kündigten an, gegen das Urteil Revision einzulegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Autor: Von Redaktion