Karlsruhe | Der Bundesgerichtshofs (BGH) hat ein Urteil des Landgerichts Gießen bestätigt, wonach ein Angeklagter wegen Sich-Bereit-Erklärens zum Mord gegenüber einer suizidgeneigten Frau zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt worden ist.

Der Angeklagte habe sich gegenüber der Frau „aus sexuellem Motiv“ bereit erklärt, sie zu töten, so die Richter. Mit dem Urteil vom Mittwoch hat der Zweite Strafsenat die Revision des Angeklagten verworfen.

Gestritten hatten sich Anklage und Verteidigung um Paragraph 30 des Strafgesetzbuches, der den Versuch der Beteiligung unter Strafe stellt. Dieser umfasse auch das Sich-Bereit-Erklären gegenüber dem potentiellen Opfer, urteilten die BGH-Richter, offenbar auch wenn dieses es selber so will. Diesem Verständnis der Norm stehe weder die Systematik des Gesetzes noch die Gesetzgebungsgeschichte entgegen (Urteil vom 4. Juli 2018 – 2 StR 245/17).

Autor: dts