Köln | Der Bundesverfassungsschutz darf die AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative (JA) als gesichert extremistische Bestrebung einstufen. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom Montag entschieden, wie am Dienstag mitgeteilt wurde. Gegen die Entscheidung können noch Rechtsmittel eingelegt werden.
Die Jugendorganisation war vom BfV bereits im April 2023 als gesichert rechtsextrem eingestuft worden. Dagegen hatten die AfD und die JA im Juni 2023 Klage erhoben und zugleich die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes beantragt.
Die Begründung des Verwaltungsgerichts Köln zur Einstufung der Jungen Alternative
Zur Begründung führt das Gericht in seinem mehr als 70 Seiten langen Beschluss im Wesentlichen aus: „Das Bundesverfassungsschutzgesetz ist auf die Antragstellerinnen anwendbar. Die Vorschriften des Grundgesetzes zum Parteiverbotsverfahren stehen dem nicht entgegen. Denn die Beobachtung durch das BfV stellt keine Maßnahme dar, die gegen den Bestand der AfD gerichtet ist, sondern dient der Aufklärung, ob eine Partei – bzw. im vorliegenden Fall deren Jugendorganisation – verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Die Zulässigkeit einer solchen Aufklärung wird von der Verfassung vorausgesetzt. In der Sache handelt es sich bei der JA um eine gesichert extremistische Bestrebung. Die tatsächlichen Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen haben sich seit dem Urteil des Gerichts vom 08.03.2022, in dem es um die Einstufung der JA als Verdachtsfall ging, zur Gewissheit verdichtet. Diese folgt zunächst aus dem Umstand, dass die JA weiterhin einen völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff vertritt. Der Erhalt des deutschen Volkes in seinem ethnischen Bestand und nach Möglichkeit der Ausschluss „ethnisch Fremder“ ist eine zentrale politische Vorstellung der JA. Dies stellt einen Verstoß gegen die Menschenwürde dar. Diese umfasst die prinzipielle Gleichheit aller Menschen, die, ungeachtet aller tatsächlich bestehenden Unterschiede, bei rassisch motivierter Diskriminierung sowie bei der Behandlung von Personen als Menschen zweiter Klasse beeinträchtigt wird. Das Grundgesetz kennt überdies keinen ausschließlich an ethnischen Kategorien orientierten Volksbegriff.“
Weiter heißt es in der Begründung des Gerichts: „Hinzu kommt bei der JA eine fortgeführte massive ausländer- und insbesondere islam- und muslimfeindlichen Agitation. So werden Asylbewerber sowie Migranten pauschal verdächtigt und herabgewürdigt. Einwanderer werden allgemein als Schmarotzer und kriminell bezeichnet oder in anderer Weise verächtlich gemacht und dadurch in ihrer Menschenwürde missachtet. Zudem agitiert die JA sowohl auf Bundes- als auch auf Landes- und Kreisebene gegen das Demokratieprinzip. Dies kommt vornehmlich in der vielfachen Gleichsetzung der Bundesrepublik Deutschland mit diktatorischen Regimen, insbesondere dem NS-Regime und der DDR, zum Ausdruck. Schließlich sprechen auch die weiterhin bestehenden Verbindungen der JA zu als verfassungsfeindlich eingestuften Verbindungen, insbesondere der Identitären Bewegung, für eine Verdichtung der Verdachtsmomente für das Vorliegen verfassungsfeindlicher Bestrebungen. Zusammenfassend lässt sich bei der im Eilverfahren allein gebotenen summarischen Prüfung feststellen, dass sich die tatsächlichen Anhaltspunkte dergestalt verdichtet haben, dass zur Überzeugung des Gerichts feststeht, dass es sich bei der JA um eine extremistische Bestrebung handelt.“
Niederlage für AfD
Nach Ansicht der SPD ist die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts eine deutliche Niederlage für die AfD. „Nun hat die AfD eine herbe Klatsche vor Gericht einstecken müssen“, sagte Parlamentsgeschäftsführerin Katja Mast der „Rheinischen Post“ (Mittwochsausgabe). „Es ist gut, dass die Junge Alternative unter strenger Beobachtung des Verfassungsschutzes steht.“
Mast sagte weiter, „die AfD und ihre rechten Vorfeldorganisationen, dazu gehört die Junge Alternative, verbreiten Hass und Hetze“. Sie würden das Land spalten. „Sie untergraben systematisch das Vertrauen in unsere demokratischen Institutionen, unsere Medien und Rechtsstaat“, ergänzte die SPD-Politikerin. Es zeige sich aber, dass die Demokratie wehrhaft gegen Rechtsextremismus sei.
Für Juristen: Verwaltungsgericht Köln Aktenzeichen: 13 L 1124/23
| ag, Mit Material von dts Nachrichtenagentur |