Das Symbolbild zeigt einen Gasbrenner.

Berlin | dts | Obwohl Energieversorger, Verbraucherzentralen und Juristen viele offene Fragen bei der geplanten Gasumlage monieren, hält das Bundeswirtschaftsministerium an der Einführung zum 1. Oktober fest. Branchenverbände hatten beklagt, dass Gasanbietern in vielen Fällen rechtliche Mittel fehlten, um die neue Umlage fristgerecht an Kunden weiterzugeben. Sie verwiesen auf Abnehmer mit Preisgarantien, Fernwärmeverträgen sowie auf die Grundversorgung, in der Preiserhöhungen sechs Wochen im Voraus angekündigt werden müssen.

„Das Problem ist uns bekannt“, sagte eine Sprecherin von Robert Habecks Ministerium dem „Spiegel“. „Wir sind derzeit auch mit den Verbänden dazu in Gesprächen.“ Man gehe „nach aktueller Rücksprache mit den Unternehmen davon aus, dass die Zustellung rechtzeitig erfolgen wird“, erklärte das Wirtschaftsministerium, ohne Details zu nennen.

Das Ministerium verteidigt das Umlagemodell auch gegen die Kritik, wonach der Staat systemrelevante Gasimporteure mit Steuermitteln hätte retten sollen, statt die Lasten auf alle Gasverbraucher zu verteilen. Im Fall der Lufthansa-Rettung beispielsweise sei klar gewesen, dass sich der Flugmarkt nach der Coronapandemie wieder erhole. „Bei den Energieunternehmen sieht die Situation anders aus“, heißt es aus Habecks Haus.

„Es gab zwar die Überlegungen, hier ähnlich vorzugehen“, allerdings gehe die Rettungsaktion beim Gas über Uniper hinaus. Es sei also deutlich mehr Geld nötig als bei der Lufthansa. „Das kann – vor allem auch so kurzfristig – nicht aus Steuermitteln aufgefangen werden.“

Allerdings ist auch jetzt schon klar, dass mache Energieversorger gar keine Rettung benötigen. Von RWE war zu hören, dass man erwäge, auf die Umlage zu verzichten. Der Konzern hatte zuletzt einen Milliarden-Gewinn gemeldet.

Und auch Juristen melden Bedenken an: Der Staatsrechtler Hanno Kube hatte bereits Anfang August der dts Nachrichtenagentur gesagt, die Gasumlage werfe nicht nur ökonomisch, sondern auch rechtlich schwierige Fragen auf. „Einerseits haben die Kunden privatrechtliche Lieferverträge abgeschlossen, auf die sie sich grundsätzlich verlassen können sollten, andererseits können staatliche Markteingriffe aus übergeordneten Gründen erforderlich sein, hier zur Unterstützung der systemrelevanten Unternehmen.“ Die Frage einer möglichen Verfassungswidrigkeit ließ er ausdrücklich offen, genauer zu prüfen bleibe aber, wer die Solidarleistung richtigerweise erbringen müsse – der Kreis der Gaskunden oder aber die Gemeinschaft der Steuerzahler.

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