Wiesbaden | In Deutschland sind im Jahr 2015 rund 739.500 Personen rechtskräftig verurteilt worden: Das waren 1,2 Prozent weniger als im Jahr 2014 (748.800), teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Donnerstag mit. Die Verurteiltenzahl ging demnach in Deutschland seit dem Jahr 2007, in dem die Strafverfolgungsstatistik erstmals in allen Bundesländern durchgeführt worden war, kontinuierlich zurück und lag 2015 um rund 18 Prozent unter dem Stand von 2007. Nach der Art der Straftat dominierten wie in den Vorjahren die verschiedenen Eigentums- und Vermögensdelikte: Wegen dieser Straftaten gab es im Jahr 2015 insgesamt 353.000 Verurteilte. Wegen Straftaten im Straßenverkehr wurden 151.000 Personen verurteilt.

Weitere 109.500 Personen wurden wegen Straftaten gegen die Person belangt (unter anderem Körperverletzung, Tötungsdelikte). Unter den sonstigen 126.000 Verurteilten dominierten mit 55.900 Personen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Struktur der verhängten Sanktionen war Destatis zufolge im Jahr 2015 ähnlich wie in den Vorjahren: Bei 674.100 Personen (91 Prozent der insgesamt Verurteilten) wandten die Gerichte das allgemeine Strafrecht an und bei 65.300 Personen (neun Prozent) das Jugendstrafrecht.

Innerhalb des allgemeinen Strafrechts überwog 2015 mit 84 Prozent die Geldstrafe als Hauptsanktionsart: So wurden 567.100 Personen mit einer Geldstrafe belegt. Weitere 107.100 Personen (16 Prozent) wurden zu einer Freiheitstrafe verurteilt, die bei 75.300 Personen zur Bewährung ausgesetzt wurde. Entsprechend erhielten 31.800 Verurteilte eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung.

Innerhalb des Jugendstrafrechts dominierten 2015 mit insgesamt 54.800 (84 Prozent) die sogenannten Zuchtmittel und Erziehungsmaßregeln wie beispielsweise Jugendarrest, Arbeitsauflagen oder Weisungen. 10.600 Personen (16 Prozent) erhielten eine Jugendstrafe, die bei 6.400 zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Autor: dts