Berlin | aktualisiert | Der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Jörg Ziercke, fordert die Nutzung von Mautdaten für die Verbrechensbekämpfung. „In besonderen Ausnahmefällen der Schwerstkriminalität halte ich es für sinnvoll, wenn wir Mautdaten für Ermittlungen nutzen könnten“, sagte Ziercke der „Welt am Sonntag“. Er sei sich sicher, „dass dies in bestimmten Fallkonstellationen zu einer schnelleren Täterermittlung führen würde.“

Das habe beispielsweise der Erfolg bei der Ermittlung des jahrelang gesuchten Autobahnschützen gezeigt. BKA-Chef Ziercke hatte bereits in der Vergangenheit für eine Nutzung von Mautdaten plädiert. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) will für die von ihm geplante Pkw-Maut Nummernschilder elektronisch erfassen und abgleichen lassen.

Dies stößt bei Datenschützern und Opposition auf massiven Widerstand. Bedenken meldete nun auch der Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz (VMK), Schleswig-Holsteins Ressortchef Reinhard Meyer (SPD), an. „Der Datenschutz bei Dobrindts Maut-Plänen ist ein großes Problem“, sagte er der „Welt am Sonntag“.

Hier gebe es bisher kein Konzept. Wenn die Daten der Autofahrer auf den Fernstraßen erfasst werden, müsse klar sein, ob sie möglicherweise für andere Zwecke gespeichert werden. Meyer warnte: „Wenn die Daten nicht nur für die Abrechnung der Maut genutzt werden, werden das Autofahrer wohl kaum akzeptieren.“

Dobrindt lehnt Nutzung der Mautdaten zur Verbrechensbekämpfung ab

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hat Forderungen, die Mautdaten für die Verbrechensbekämpfung zu nutzen, eine klare Absage erteilt. „Das kommt überhaupt nicht in Frage“, sagte der CSU-Politiker der „Süddeutschen Zeitung“ (Montagsausgabe). „Die Mautdaten werden ausschließlich für die Mautentrichtung aufgenommen und unter keinen Umständen anderen Zwecken zur Verfügung gestellt, auch nicht dem Bundeskriminalamt oder anderen Sicherheitsbehörden.“

Zuvor hatte der Präsident des Bundeskriminalamts, Jörg Ziercke, dafür plädiert, Mautdaten künftig auch für die Aufklärung von Straftaten nutzbar zu machen. Dobrindts Gesetzentwurf zur Pkw-Maut schließe eine solche Nutzung allerdings ausdrücklich aus, berichtet die SZ. Die Daten dürften nur für die Zwecke der Maut genutzt werden. Im Gesetzentwurf stehe wörtlich: „Eine Übermittlung, Nutzung oder Beschlagnahme dieser Daten nach anderen Rechtsvorschriften ist unzulässig.“

Das sei „die härteste Datenschutzvorschrift in Deutschland, die wir kennen“, sagte Dobrindt dem Blatt.

Autor: dts