Auch Künstler sind förderfähig
Zu den Projekten, die Zuschüsse bekommen können, zählen beispielsweise Aktionen zur Verschönerung des Wohnumfeldes in Nachbarschaftsinitiative, Straßen- und Nachbarschaftsfeste, Nachbarschaftshilfe-Projekte, Initiativen zur Förderung der sozialen Teilhabe und Partizipation im Stadtteil sowie Maßnahmen zur Förderung des Miteinanders verschiedener Altersgruppen oder verschiedener Kulturen. Es können bis zu 5.000 Euro für Sachkosten beantragt werden. Investitionskosten und Personalkosten (einschließlich Honorarkosten für Mitglieder der Antrag stellenden Organisation) sind nicht förderfähig. Kosten für Künstler und sonstige Personen, die vom Veranstalter beauftragt werden, fallen nicht unter Honorarkosten und können damit gefördert werden.

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine und Organisationen, Interessengemeinschaften und Initiativen. Der Antrag ist einschließlich eines Finanzplanes an das Amt für Soziales und Senioren der Stadt Köln, Abteilung 503/13, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln, zu richten. Weitere Informationen gibt es unter der Telefonnummer 0221/221-27475 oder per Email an sozial-amt@stadt.-koeln.de

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