Greifswald | aktualisiert | Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) empfiehlt wegen der Vogelgrippe eine Stallpflicht für Nutzgeflügel in Regionen mit hoher Wildvogeldichte oder in der Nähe von Wildvogel-Rastplätzen. „Das Risiko einer Einschleppung der Geflügelpest nach Deutschland sowie den Eintrag des bereits im Land aufgetretenen Geflügelpestvirus H5N8 in Geflügelbestände durch Wildvögel“ werde derzeit als hoch bewertet, teilte das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit mit. Das aktive Wildvogelmonitoring sollte verstärkt werden. Die Stadt Köln empfiehlt allen privaten und gewerblichen Geflügelhaltern dringend ihr Hausgeflügel aufzustallen.

Das Institut forderte die Bundesländer auf, ihre Untersuchungsergebnisse „zeitnah und vollständig“ zu melden. In Mecklenburg-Vorpommern war in der vergangenen Woche erstmals bei einem Wildvogel das Vogelgrippe-Virus H5N8 nachgewiesen worden. Bisher hat es dem FLI zufolge noch keine Erkrankungen von Menschen gegeben.

Stadt Köln empfiehlt: Hausgeflügel dringend aufstallen

Die Stadt Köln empfiehlt sowohl gewerblichen, wie privaten Haltern von Hausgeflügel dies aufzustallen und nicht mehr im Freigelände zu halten. Da mittlerweile gesichert sei, dass das Vogelgrippevirus H5N8 durch Wildvogelpopulationen übertragen werde und worden ist, sei diese Maßnahme dringend nötig sei. Im Westen der Niederlande gab es bislang drei Fälle und in Mecklenburg-Vorpommern einen bestätigten Fall.

Besondere Gefahr läge, so die Stadt Köln, entlang der Flugrouten der Wildvögel. Das Umweltministerium von NRW hat aus diesem Grund eine Aufstallungspflicht für Hausgeflügel in denjenigen Regionen NRWs erlassen, durch die vermehrt Wildvögel ziehen. Dazu hat das Ministerium bestimmte Risikogebiete benannt, vornehmlich im Münsterland und am Niederrhein. Das Stadtgebiet Köln sei hiervon zwar nicht betroffen. Dennoch empfehle das Veterinäramt der Stadt Köln dringend, Hausgeflügel aufzustallen. Hierzu zählen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse.

Diese Empfehlung gelte sowohl für gewerblich- als auch für privat gehaltenes Geflügel. Futter- und Tränkplätze dürfen für Wildvögel nicht zugänglich sein. Futter und Einstreu sollte ebenfalls für Wildvögel unzugänglich gelagert werden. Treten innerhalb von 24 Stunden vermehrt Verluste im Geflügelbestand auf, so habe der Tierhalter einen praktizierenden Tierarzt hinzuzuziehen. Es handele sich bei dieser Empfehlung um eine reine Vorsichtsmaßnahme. Sie solle einen Eintrag des Erregers in die Geflügelhaltung verhindern. Ein solcher hätte umfangreiche Sperrmaßnahmen und Tötungen zur Folge, mit großen Auswirkungen auf die heimische Geflügelwirtschaft.

Autor: dts