Wiesbaden | Im Jahr 2015 sind in Deutschland 1.136 gleichgeschlechtliche eingetragene Lebensgemeinschaften durch richterlichen Beschluss aufgehoben worden.

Dabei waren häufiger Lebenspartnerschaften von Frauen betroffen (bei Frauen: 610 Fälle oder 54 Prozent, bei Männern: 526 Fälle oder 46 Prozent), teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Dienstag mit. Gegenüber dem Vorjahr hat sich damit die Zahl der Aufhebungen geringfügig erhöht (2014: 1.120 insgesamt, davon 594 von Frauen und 526 von Männern). as Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft – kurz Lebenspartnerschaftsgesetz – aus dem Jahr 2001 ermöglicht es zwei Menschen gleichen Geschlechts in Deutschland, durch Begründung einer Lebensgemeinschaft ihrer Beziehung einen rechtlichen Rahmen zu geben.

Es regelt auch, welche Voraussetzungen für die Aufhebung der Lebenspartnerschaft gelten.

Autor: dts