Das Symbolbild zeigt Laptops

Köln | Das ist ein ordentlicher Fördertopf: 40 Millionen Euro stellen das Land NRW und die EU für die Förderung von Start-ups, die an Hochschulen gegründet werden bis 2027 zur Verfügung. Der Titel des Programms: „Start-up Transfer.NRW“.

Bei „Start-up Transfer.NRW“ handelt es sich um einen Förderwettbewerb der das Ausgründungspotenzial aus Hochschulen heben will. Die Landesregierung erhofft sich innovative Produkte und Dienstleistungen erfunden in NRW von dem Förderprogramm.

Gründer:innen und Gründungsteams können eine Maximalförderung von 270.000 Euro über 24 Monate erhalten. Die Mittel stammen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und von der Landesregierung NRW.

Das Programm „Start-up Transfer.NRW“ fördert:

· Gründer:innen aus nordrhein-westfälischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen,

·  die am Markt orientierte Weiterentwicklung von Forschungsergebnissen und Know-how zu Produkten, Dienstleistungen und Verfahren (Validierung, Proof of Concept, Prototyping),

· die Vorbereitung einer Unternehmensgründung durch die Weiterentwicklung eines Geschäftsplanes für die Gründungs- und frühe Wachstumsphase,

·  die projektbegleitende Beratung durch einen branchenerfahrenen Coach.

Die Förderanträge werden von der Hochschule oder Forschungseinrichtung gestellt. Die Unternehmensgründung soll im Laufe des Projektes erfolgen; die Gründung selbst wird nicht gefördert.

„Start-up Transfer.NRW“ ist keine Neu-Erfindung, sondern das Programm geht in eine neue Runde. Die Landesregierung spricht von einer erfolgreichen Phase in den Jahren 2014 bis 2020.

Im Zeitraum von 2014 bis 2020 wurden im Rahmen von elf Wettbewerbsrunden 239 Anträge von Fachhochschulen, Universitäten und Forschungseinrichtungen eingereicht; 120 Vorhaben wurden von der Jury zur Förderung empfohlen und bewilligt. Bis Juli 2022 wurden 64 Unternehmen gegründet und 316 Arbeitsplätze geschaffen. Da 44 Projekte noch nicht abgeschlossen sind, wird die Auswertung in 2023 vervollständigt.

Die Anträge für das laufende Programm sollen bis zum 31. Januar 2023 eingereicht werden.

ag