Wegen Zweckentfremdung von Wohnraum muss ein Kölner eine Geldbuße in Höhe von 5.000 Euro zahlen. Das Amtsgericht Köln hatte den Mieter verurteilt, weil er seine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in der Kölner Innenstadt an Touristen vermietet haben soll.

Wie das städtische Presseamt am gestrigen Donnerstag bekannt gab, lag für diese Form der Zweitverwendung offenbar keine Genehmigung der Stadt Köln. Die ist aber notwendig und an strenge Regeln gebunden und seit 2014 in der Wohnraumschutzsatzung festgelegt. Experten gehen davon aus, dass in Köln rund 7.000 Wohnungen über Portale wie Airbnb vermietet werden.

Erst vor zwei Monaten hatte die Stadt zudem angekündigt, die nicht genehmigte Zweckentfremdung intensiver als bisher ahnden zu wollen (Report-k.de berichtete). So sollen Wohnungen wieder als solche genutzt werden. Im vorliegenden Fall scheint die strenge Verfolgung des Verstoßes Erfolg zu haben. Das Mietverhältnis ist inzwischen beendet und die Wohnung hat inzwischen einen anderen Mieter.

In dem Fall war das Amt für Wohnungswesen tätig geworden und hatte nach entsprechenden Ermittlungen einen Bußgeldbescheid gegen den Mieter erlassen. Das Kölner Amtsgericht gab der Stadt Köln nun in erster Instanz Recht.

Autor: rk