Köln | Ab dem 1. Juli 2015 gilt für Saunatickets der Regelsteuersatz von 19 Prozent Umsatzsteuer. So hat es das Bundesfinanzministerium auf Drängen der Länderfinanzminister beschlossen. Damit ändern sich auch bei den Kölnbädern die Eintrittspreise für die Saunalandschaften. Bei den Kölnbädern kann man den Schritt nicht nachvollziehen, leisten gerade die öffentlichen Bäder mit dem Saunabetrieb einen Teil zur Gesundheits- und Daseinsvorsorge. Bei den Kölnbädern will man die Preiserhöhung sozial abfedern.

Die Umsatzsteuer kommt dem Bund und den Ländern zu Gute. Von der Neuregelung sind in ganz Deutschland 2.150 öffentliche Saunabäder in ganz Deutschland betroffen. Die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen sammelte 126.536 Unterschriften gegen die Besteuerung von Saunen mit dem Regelsteuersatz und kritisiert dessen Einführung. Der ehemalige Kölner Oberbürgermeister Fritz Schramma, Präsident der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen, macht deutlich, dass es vielen defizitären Bädern mit dem Saunaangebot einen höheren Deckungsbeitrag zu erwirtschaften, weil damit auch die Attraktivität der Bäder gesteigert werden konnte. Jetzt befürchten die Experten, dass es zu einer negativen Entwicklung kommt und vor allem kommunale Bäder, bald einen höheren Finanzierungsbedarf haben. Und die Gegner des erhöhten Regelsteuersatzes führen den Gesundheitsaspekt ins Feld. Dies vor allem auch vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung, denn Saunieren fördere vor allem die Gesundheit im Alter.

Die Kölnbäder haben sich daher dafür entschieden die Mehrbelastung für ihre Kunden abzufedern. Sie geben nur 7,5 Prozent der Erhöhung an ihre Kunden weiter. Dies wird vor allem die über 123.000 Saunagäste der Kölnbäder freuen, die letztes Jahr hier Erholung und Gesundheitsvorsorge suchten. Im Juli und August soll zudem ein günstigerer Tarif in den Saunalandschaften für mehr Betrieb sorgen. Und wer jetzt Angst vor der Hitze hat, dem sei gesagt, nach einem Saunagang sind selbst Temperaturen jenseits der 30 Grad kühl.

Autor: Andi Goral