Köln | Köln wird entsprechend der Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums impfen. Das teilte die Stadt auf Nachfrage dieser Internetzeitung mit. Diese weicht von der Empfehlung der ständigen Impfkommission ab, die am Donnerstag Ministerpräsident Armin Laschet und NRW-Gesundheitsminister Laumann als Vorlage für das Impfen in NRW nannten. Auch die Stadt Köln behält sich vor Entscheidungen der Situation vor Ort anzupassen.

Die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission sahen eine Impfung der Bevölkerung in 6 Stufen vor. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) unterteilt jetzt in vier Stufen. (Einen Auszug aus der Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums finden sie am Ende des Artikels im Wortlaut.) Das BMG unter teilt in Schutzimpfungen mit höchster, hoher und erhöhter Priorität und dann alle folgt die Gesamtbevölkerung, die einen Anspruch auf eine Schutzimpfung hat, sofern dieser verfügbar ist.

Die Stadt Köln wird sich an dieser Systematik orientieren und dort abweichen, wo sie es für nötig hält. Als Beispiel nennt die Stadt Heime in denen es etwa besonders viele Betroffene gibt. Die Organisation und Durchführung werde auch in Köln bei der Kassenärztlichen Vereinigung liegen.

Die Stadt Köln will, sofern die Genehmigung der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) am Montag erfolgt und der Impfstoff vorliegt, am 27. Dezember in den Seniorenheimen mit dem Impfen beginnen.

So soll laut Stadt Köln geimpft werden:

Gruppe 1 („höchste Priorität“): Über 80-Jährige und pflegebedürftige Menschen und medizinisch-pflegerisches Personal.

Gruppe 2 („hoher Priorität“): Personen ab 70, Demenzkranke, Menschen mit Trisomie 21 und Transplantationspatienten, Bewohner von Obdachlosen oder Asylbewerberunterkünften und enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen.

Gruppe 3 („erhöhte Priorität“): Über 60-Jährige, chronisch Kranke, Polizei, Feuerwehr, Erzieher, Lehrer, Mitarbeiter im Einzelhandel.

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Auszug aus der Rechtsverordnung des BMG

Schutzimpfungen mit höchster Priorität

Folgende Personen haben mit höchster Priorität Anspruch auf Schutzimpfung:

1. Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,
2. Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger
Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
3. Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln,
betreuen oder pflegen,
4. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das
Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten,
als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren im Sinne von § 6
Absatz 1 Satz 1 sowie in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante
aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden,
5. Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen
ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus
SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin.

Schutzimpfungen mit hoher Priorität

Folgende Personen haben mit hoher Priorität Anspruch auf Schutzimpfung:

1. Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben,
2. Personen, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach
einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht:
a) Personen mit Trisomie 21,
b) Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung,
c) Personen nach Organtransplantation,
3. eine enge Kontaktperson
a) von pflegebedürftigen Personen nach § 2 Nummer 1 und nach den Nummern 1 und 2, die von dieser Person
oder von ihrem gesetzlichen Vertreter bestimmt wird,
b) von schwangeren Personen, die von dieser Person oder von ihrem gesetzlichen Vertreter bestimmt wird,
4. Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege geistig behinderter Menschen
tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig behinderte Menschen behandeln, betreuen
oder pflegen,
5. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug
auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem unmittelbaren Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in SARS-CoV-2-Testzentren,
6. Polizei- und Ordnungskräfte, die in Ausübung ihrer Tätigkeit zur Sicherstellung öffentlicher Ordnung, insbesondere bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind,
7. Personen, die im öffentlichen Gesundheitsdienst oder in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der
Krankenhausinfrastruktur tätig sind,
8. Personen, die in Einrichtungen nach § 36 Absatz 1 Nummer 3 oder 4 des Infektionsschutzgesetzes untergebracht
oder tätig sind.

Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität

Folgende Personen haben mit erhöhter Priorität Anspruch auf Schutzimpfung:

1. Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben,
2. Personen, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion
mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht:
a) Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 30),
b) Personen mit chronischer Nierenerkrankung,
c) Personen mit chronischer Lebererkrankung,
d) Personen mit Immundefizienz oder HIV-Infektion,
e) Personen mit Diabetes mellitus,
f) Personen mit einer Herzinsuffizienz, Arrhythmie, einem Vorhofflimmern, einer koronaren Herzkrankheit oder
arterieller Hypertension,
g) Personen mit zerebrovaskulären Erkrankungen oder Apoplex,
h) Personen mit Krebserkrankungen,
i) Personen mit COPD oder Asthma bronchiale,
j) Personen mit Autoimmunerkrankungen oder rheumatischen Erkrankungen,
3. Personen, die in besonders relevanter Position in staatlichen Einrichtungen tätig sind, insbesondere in den Verfassungsorganen, in den Regierungen und Verwaltungen, bei den Streitkräften, bei der Polizei, beim Zoll, bei der
Feuerwehr, beim Katastrophenschutz einschließlich Technisches Hilfswerk und in der Justiz,
4. Personen, die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, in der Ernährungswirtschaft, in der
Wasser- und Energieversorgung, in der Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen,
5. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit niedrigem Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere in Laboren, und Personal, welches keine Patientinnen oder Patienten
mit Verdacht auf Infektionskrankheiten betreut,
6. Personen, die im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind,
7. Personen, die als Erzieher oder Lehrer tätig sind,
8. Personen, mit prekären Arbeits- oder Lebensbedingungen.

Anschließend haben alle Einwohnerinnen und Einwohner, sowie Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch auf eine Schutzimpfungen. Ist bei den Schutzimpfungen eine zweite, beziehungsweise Auffrischungsimpfung nötig, so werden diese wiederum prioritär behandelt.

Autor: red