Köln | aktualisiert | Das Bündnis „Köln gegen Rechts“ rief am Silvesterabend ab 19 Uhr zu einer Mahnwache auf dem Breslauer Platz auf. Diese wurde mittlerweile zurückgenommen. Es wird keine Mahnwache geben.

Hintergrund sind die Ereignisse von Silvester in Köln aus dem Jahr 2015 und die Maßnahmen gegen eine Wiederholung der Übergriffe von 2015 im vergangenen Jahr. Die Silvester-Botschaft von „Köln gegen Rechts“ lautet: „Racial Profiling ist illegal“ und damit appelliert das Bündnis an Polizei und Stadtverwaltung, das Diskriminierungsverbot zu beachten.

„Köln gegen Rechts“ verweist auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz von April 2016 in Bezug auf Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes: „Ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot aus Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG liegt nicht erst vor, wenn die Ungleichbehandlung ausschließlich oder ausschlaggebend an eines der dort genannten Merkmale anknüpft, sondern bereits dann, wenn bei einem Motivbündel ein unzulässiges Differenzierungsmerkmal ein tragendes Kriterium unter mehreren gewesen ist. Eine verdachtsunabhängige Kontrolle nach § 22 Abs. 1a BPolG (juris: BGSG 1994) in Anknüpfung an die Hautfarbe ist unzulässig.“

Autor: Carolin Habets