Köln | Der Prozess um den Tod einer Radfahrerin bei einem illegalen Autorennen auf dem Auenweg soll am 12. März neu beginnen. Das teilt das Landgericht am heutigen Vormittag mit. Insgesamt sind für März 2018 drei Hauptverhandlungstage vorgesehen.

Eigentlich war das Verfahren für Mitte Dezember geplant. Doch der Prozess platze. Grund dafür ist ein Schöffe des Verfahrens, dessen Nähe zur „Raserszene“ bekannt ist: Der 31-jährige Schöffe hatte dem Richter am ersten Verhandlungstag mitgeteilt, dass er über Facebook mit einem Mann aus der Raserszene befreundet sei, der auch einen der beiden Angeklagten kenne. Die Staatsanwaltschaft hat daraufhin, Verteidiger und Nebenklage Befangenheitsanträge gegen den Schöffen gestellt, denen das Gericht stattgab.

Hintergrund

Die beiden Angeklagten waren wegen fahrlässiger Tötung einer Radfahrerin am 14. April 2015 auf dem Auenweg in Köln durch eine andere Kammer des Landgerichts am 14. April 2016 zu Freiheitsstrafen von zwei Jahren bzw. einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Die Freiheitsstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.

Der Bundesgerichtshof das Urteil, soweit die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde, aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung hierüber an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Die große Strafkammer soll nun im neuen Prozess nur darüber entscheiden, ob die Strafen zur Bewährung ausgesetzt werden können oder nicht.

Autor: Irem Barlin