Leverkusen/Leipzig | Das Bundesverwaltungsgericht hat heute in Leipzig Klagen eines Umweltvereins und eines Bürgers abgewiesen. Damit gibt sie den Plänen zum Neubau der Leverkusener Rheinbrücke grünes Licht. Die Klagen blieben ohne Erfolg, denn der Planfeststellungsbeschluss habe sich mit den zahlreichen Ergänzungen, die der Beklagte während des Rechtsstreits vorgenommen hat, als rechtmäßig erwiesen. Damit kann voraussichtlich, wie geplant, im Frühjahr 2018 mit dem Neubau der Leverkusener Autobahnbrücke begonnen werden. Der Plan sieht vor, das Bauwerk durch zwei Brücken zu ersetzen und die darüber verlaufende A1 von sechs auf acht Spuren zu erweitern. Bis 2020 soll eine Hälfte stehen.

Autor: ib